Zuletzt (Stand September 2019) erhielten 464.648 Personen die Geldleistung, wie aus den aktuellsten Daten des Sozialministeriums hervorgeht. Das bedeutet einen Anstieg um 1,04 Prozent gegenüber September 2018 (459.888 Bezieher). Im Vergleich zum Vormonat August gab es einen kleinen Anstieg um 299 Personen.
Die Aufteilung der Pflegebedürftigen je Stufe blieb nahezu unverändert. So entfielen im September rund 28 Prozent auf Stufe 1, 21,5 Prozent auf Stufe 2, 18 Prozent auf Stufe 3, 15 Prozent auf Stufe 4, elf Prozent auf Stufe 5, vier Prozent auf Stufe 6 und zwei Prozent auf die Stufe 7, also jene mit dem höchsten Pflegebedarf (Rest auf 100 Prozent Rundungsdifferenz, Anm.) Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Pflegebedarf nach Stunden.
Pflegegeldbezieher sind mehrheitlich weiblich
Von den 464.648 Pflegegeldbeziehern war erneut die klare Mehrheit weiblich. 292.330 Frauen (62,9 Prozent) und 172.318 Männer (37,1 Prozent) befanden sich im September unter den Betroffenen.
Das Pflegegeld, das seit seiner Einführung 1993 kontinuierlich an Wert verloren hatte, soll laut einem Nationalratsbeschluss vom Juli ab dem Jahr 2020 jährlich valorisiert werden. Die Geldleistung wurde bisher erst fünf Mal erhöht, zuletzt 2016. Laut Experten soll das Pflegegeld in den vergangenen 25 Jahren rund 35 Prozent an Wert verloren haben.
Die ab 2020 jährliche Erhöhung soll sich am Pensions-Anpassungsfaktor orientieren. Bezieher des Pflegegeldes für die Stufe 1 dürften - wird von einem Anpassungsfaktor von 1,8 Prozent ausgegangen - ab kommenden Jahr statt 157,30 Euro nun 160,10 Euro monatlich erhalten. In der Stufe 7 wird die Leistung von 1.688,90 Euro auf rund 1.719,30 Euro erhöht.
Anzahl der Pflegegeld-Bezieher(seit dessen Einführung 1993)*:
1/1993 - 230.344
1/1994 - 233.952
1/1995 - 242.097
1/1996 - 246.013
1/1997 - 258.391
1/1998 - 257.261
1/1999 - 261.221
1/2000 - 266.052
1/2001 - 271.457
1/2002 - 276.411
1/2003 - 282.220
1/2004 - 283.293
1/2005 - 296.210
1/2006 - 311.357
1/2007 - 322.907
1/2008 - 330.184
1/2009 - 345.543
1/2010 - 355.338
1/2011 - 359.521
1/2012 - 431.914
1/2013 - 432.248
1/2014 - 451.461**
1/2015 - 457.821
1/2016 - 452.828
1/2017 - 456.103
1/2018 - 458.636
1/2019 - 454.952
9/2019 - 464.648
9/2018 - 459.888
* 1) bis 1/2011 nur Bundespflegegeldbezieher (daneben noch bis zu
70.000 Landespflegegeldbezieher pro Jahr, ab 2012
vereinheitlicht)
**2) seit 2014 werden auch all jene Pflegebedürftige mitgezählt, die
in Krankenhäusern in Betreuung sind und deren Pflegegeld-Bezug
daher ruht. Außerdem wurde von einer Stichtags- auf eine
Monatserhebung umgestellt
Quelle: Sozialministerium
Pflegegeld und Stundenbedarf:
Euro: Pflegebedarf:
Stufe 1: 157,30 65 Stunden*
Stufe 2: 290,00 95 Stunden*
Stufe 3: 451,80 120 Stunden
Stufe 4: 677,60 160 Stunden
Stufe 5: 920,30 180 Stunden **
Stufe 6: 1.285,20 180 Stunden **
Stufe 7: 1.688,90 180 Stunden **
*) Seit 1. Jänner 2016 höherer Pflegebedarf Voraussetzung
in Stufen 1 und 2 (vorher 60 bzw. 85 Stunden)
**) zusätzlich sind folgende besondere Voraussetzungen notwendig:
Stufe 5: Die dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson ist
erforderlich.
Stufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare
Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer
Pflegeperson nötig.
Stufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht
möglich oder gleich zu achtender Zustand.