Im Fall eines 38-Jährigen, der im August in Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) eine 83-Jährige erstochen haben soll, liegt nun das psychiatrische Gutachten vor. Demnach ist der Mann zurechnungsfähig, aber gefährlich nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB), sagte Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Dienstag auf APA-Anfrage. Der Verdächtige ist wegen Mordes vorbestraft.
Bei einer Anklageerhebung droht dem Beschuldigten zusätzlich zu einer Haftstrafe eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Rumäne hatte nach seiner Festnahme angegeben, dass er 2006 in seinem Heimatland einen Mann getötet habe und deswegen zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, aber vorzeitig aus der Haft entlassen worden sei. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin eine europäische Strafregisterauskunft an. Demnach stimmen die Angaben des Mannes, dass er in Rumänien wegen Mordes verurteilt wurde, sagte der Sprecher der Anklagebehörde.
Der 38-Jährige soll die Niederösterreicherin am 16. August auf offener Straße von hinten mit einem Messer attackiert haben. Der Mann war als Hilfskraft auf einem Pferdehof in der Region beschäftigt, soll aber seine Stelle verloren haben. Er war geständig und gab laut Staatsanwaltschaft an, das Opfer mit seiner ehemaligen Arbeitgeberin verwechselt zu haben.