Die Betreiber des Heumarkt-Projekts haben vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Rückschlag erlitten. Dabei geht es um die Frage, ob das umstrittene Vorhaben durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) muss. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte dies im April so entschieden, die Betreibergesellschaft deshalb den VfGH angerufen. Dieser hat die Behandlung dieser Beschwerde nun abgelehnt.
In der Beschwerde, die von den Projektbetreibern - konkret von der Hotelgesellschaft Intercont - eingebracht worden war, wurde unter anderem die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geltend gemacht. Kurz zusammengefasst lautete der Vorwurf, das BVwG habe Willkür bei der Anwendung von Unions- und österreichischem Recht walten lassen.
Konkret ging es um jene Schwellenwerte von 15 Hektar Fläche und 150.000 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche, ab denen laut österreichischem Recht eine UVP verpflichtend ist. Das Heumarkt-Projekt, wegen dem die Wiener City seit längerem auf der Roten Liste der UNESCO-Weltkulturerbestätten steht, liegt unter dieser Marke. Das BVwG sah das Vorhaben am Heumarkt trotzdem als UVP-pflichtig an, indem es mit Verweis auf EU-Richtlinien damit argumentierte, dass auch das Kriterium herangezogen werden könne, dass der Bau mit seinem 66-Meter-Turm "den Schutzzweck, für den das schutzwürdige Gebiet 'UNESCO-Welterbestätte Historisches Zentrum von Wien' festgelegt wurde, erheblich beeinträchtigen" werde.
"Keine Willkür geübt"
Diese Judikatur ist für den VfGH plausibel. "In seinem Beschluss vom 1. Oktober 2019 führt der VfGH aus, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung angesichts der in diesem Fall zu beachtenden Vorgaben des Unionsrechts, auch im Hinblick auf das Weltkulturerbe 'historisches Zentrum Wien', vertretbar begründet hat", hieß es am Donnerstag. Es sei seitens des Bundesverwaltungsgerichts "keine Willkür geübt worden". Die Behandlung der Beschwerde wurde somit abgelehnt.
Der Causa UVP ist damit aber noch nicht erledigt. Denn gleichzeitig zum VfGH hat die Projektgesellschaft auch den Verwaltungsgerichtshof in der Angelegenheit angerufen. Hier ist eine Entscheidung noch ausständig.
Das Heumarkt-Projekt samt Hotelneubau, Neugestaltung des Eislaufvereinplatzes und zusätzlicher Durchwegung auf der Seite des Konzerthauses sorgt in Wien seit Jahren für Debatten. Die Gegner fürchten aufgrund des 66-Meter-Turms um den Welterbe-Status für die Innenstadt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung würde den millionenschweren Bau weiter verzögern und damit verteuern. Allerdings hatte die Stadt Wien im Frühjahr das Projekt nach Veröffentlichung eines kritischen Berichts des internationalen Rats für Denkmalpflege ICOMOS für eine zweijährige "Nachdenkpause" ohnedies auf Eis gelegt.