Nach dem Auftreten von Rinder-TBC auf einem Hof in der Vorarlberger Talschaft Walgau müssen nun alle 53 Tiere des betroffenen Betriebs gekeult werden. Zudem gilt bis mindestens Jänner für weitere knapp 300 Rinder eine Tierverkehrssperre, weil sie sich im Sommer als Almtiere möglicherweise ebenfalls mit der Krankheit infiziert haben. Landesrat Christian Gantner (ÖVP) sicherte Unterstützung zu.
Der TBC-Verdacht hatte sich aufgrund eines positiven Schlachtbefundes ergeben. Der für die Fleischuntersuchung zuständige Veterinär stellte nach einer regulären Schlachtung verdächtige Veränderungen in der Lunge der Kuh fest, die Untersuchungen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bestätigten den Verdacht auf TBC.
Daraufhin wurde der Bestand des Hofes untersucht. Bei 30 der kontrollierten Tiere ergab der Hauttest einen Verdacht, woraufhin 24 Rinder diagnostisch getötet wurden. Von diesen 24 Tieren liegen mittlerweile zehn Untersuchungsbefunde vor, bei sieben Tieren wurde im PCR-Test der Organe Tuberkulose festgestellt. "Für den betroffenen Betrieb bedeutet das, dass auch die restlichen Tiere des Bestandes getötet werden müssen", erklärte Gantner.
287 Tiere müssen untersucht werden
Da zwei der erkrankten Rinder den Sommer auf einer Vorarlberger Alm verbracht haben, gelten nun auch alle auf der Alm gesommerten Tiere als "Kontakttiere". Auch diese müssen nun auf Rinder-TBC untersucht werden. Davon betroffen sind 287 Tiere aus 30 Beständen. Für diese Rinder gilt ab sofort eine Viehverkehrssperre. Das heißt, dass sie für den Tierverkehr gesperrt sind und bis zum Abschluss der Untersuchungen separat gehalten werden. Die Sperre bleibt aufrecht, bis die zweimalige Nachuntersuchung im Abstand von zwei Monaten - also frühestens im Jänner 2020 - mit negativem Befund abgeschlossen ist.
Rindertuberkulose ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die auf den Menschen übertragbar ist. Ein Mensch kann sich über Rohmilch, rohes Fleisch und bei der Schlachtung infizieren, aber auch durch Einatmen des Erregers in verseuchten Ställen. Unmittelbare Gefahr für den Konsumenten besteht aufgrund der vielfältigen Untersuchungen, Pasteurisierung und Sicherheitsmaßnahmen aber nicht.