Die Stadt Salzburg geht rigoros gegen Mieter von stadteigenen Sozialwohnungen vor, die ihre Räumlichkeiten illegal über die Plattform Airbnb an Touristen vermieten. Gegen einen 35-Jährigen wurde nun eine "gerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses" beim Bezirksgericht Salzburg eingebracht. Er bestreitet die Vorwürfe. Das Urteil in dem Zivilprozess ergeht schriftlich.
Der Salzburger soll die städtische Wohnung von 2016 bis März 2019 tage-, wochen- und monatsweise über die Plattform Airbnb zu einem verhältnismäßig hohen Mietzins und zum Nachteil weiterer Hausbewohner vermietet haben, da sich diese dadurch gestört fühlten.
Verboten
Erst im Dezember 2018 hatte die Stadt die Mieter von geförderten Sozialwohnungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Weitervermietung über Wohntauschplattformen wie Airbnb verboten ist. Diese Regelung habe schon vorher gegolten, erklärte Rechtsanwalt Michael Schubeck, der die Stadt Salzburg in dem Gerichtsverfahren vertritt, gegenüber der APA. Wer sich nicht daran hält, verstoße auch gegen das Salzburger Raumordnungsgesetz.
Exakt 196 Gästebewertungen wurden auf der Web-Plattform von Airbnb über die Wohnung des 35-Jährigen abgegeben. Dies habe eine Sicherstellung des Profils ergeben, sagte Schubeck. Zum Teil seien auch Angaben über die Lebensumstände des Salzburgers gemacht worden. Doch der Mieter erklärte bei dem Prozess, diese Angaben seien fingiert, er habe seine Räumlichkeiten nicht über Airbnb vermietet. Es müsse sich um ein Fake-Profil gehandelt haben. Ein Nachbar, der während seines Urlaubs seinen Schlüssel hatte, habe Fotos von der Wohnung ins Internet gestellt. Der Nachbar, der heute als Zeuge befragt wurde, wies das zurück und belastete den Salzburger.
Nach Angaben der Stadt berechnete der im März gekündigte Mieter pro Gast und Nacht 29 Euro plus 10 Euro Reinigungs-Pauschale. Daraus ergebe sich theoretisch eine Monats-Einnahme von mehr als 1.700 Euro, was einem Vielfachen der Sozialmiete von monatlich 234 Euro netto für die 44-Quadratmeter-Wohnung entspreche. Sich an günstigen Wohnungen zu bereichern, sei unakzeptabel. Die Wohnung wird von der "Kommunalen gswb Liegenschaftsverwaltung GmbH" (KgL) verwaltet, eine Tochtergesellschaft der Stadtgemeinde Salzburg und der Gemeinnützigen Salzburger Wohnbaugesellschaft (gswb).
Die Streitparteien saßen heute erneut vor Zivilrichter Philipp Seif. Es war bereits die dritte Verhandlung, zwei Zeugen wurden noch befragt. "Der Richter hat die Verhandlung geschlossen, das Urteil ergeht schriftlich", sagte Bezirksgerichtssprecher Franz Mittermayr. Es sind auch noch weitere, ähnlich gelagerte Fälle gerichtsanhängig.