Der Freispruch des steirischen Aktivisten und Journalisten Max Zirngast vor einem türkischen Gericht dürfte am morgigen DonnerstagRechtskraft erlangen. Die Staatsanwaltschaft habe nur noch heute die Möglichkeit, Berufung gegen die Gerichtsentscheidung zu erheben, teilte der Wiener Rechtsanwalt Clemens Lahner der APA am Mittwoch auf Anfrage mit.
Freispruch auf Antrag der Staatsanwaltschaft
"Einschließlich heute könnte die Staatsanwaltschaft noch eine Berufung erheben, was aber wohl nicht mehr zu erwarten ist", erläuterte Lahner, der als Prozessbeobachter an der Gerichtsverhandlung in Ankara in der Vorwoche teilgenommen hatte. Der Freispruch war nämlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgt, und zwar aus Mangel an Beweisen für die angebliche Zugehörigkeit zur einer terroristischen Vereinigung.
Zirngast selbst hatte nach der Gerichtsentscheidung am vergangenen Mittwoch gesagt, er wolle die Tage bis zur Rechtskraft des Urteils zur Regelung von persönlichen Angelegenheiten in der Türkei nützen, um danach die Ausreise nach Österreich anzutreten. Die Bedeutung des Urteils wollte er nicht überbewerten. "Wegen mir ist nicht die Demokratie in die Türkei gekommen", sagte er in der ORF-ZiB2 am Tag des Freispruch.
Zirngast war am 11. September des Vorjahres gemeinsam mit drei Türken wegen des Vorwurfs festgenommen worden, einer terroristischen Vereinigung anzugehören. Am Heiligen Abend kam er frei, durfte das Land aber danach nicht verlassen. Ein erster Gerichtstermin im April war auf September vertagt worden. Der Freispruch erfolgte genau ein Jahr nach Zirngasts Festnahme.