Dass nach Anzeigen gegen den früheren Gemeinderat Christoph Chorherr - er war auch Planungssprecher der Grünen - im Zusammenhang mit afrikanischen Schulprojekten ermittelt wird, ist bekannt. Nun wurde jedoch publik, dass derzeit Verfahren gegen insgesamt acht Verdächtige laufen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat der APA entsprechende Berichte am Montag bestätigt.

Verwirrung gab es kurzfristig darüber, ob auch ein Magistratsbeamter im Visier der Behörden ist. Das Büro der zuständigen Planungsstadträtin Birgit Hebein bestätigte man schließlich, dass es auch eine anonyme Anzeige gegen einen Mitarbeiter gegeben habe. Nähere Angaben machten weder die Anklagebehörde noch das Rathaus. Kolportiert wurde zuvor, dass es sich um einen der Leiter der Flächenwidmungsabteilung handelt.

Jedenfalls wurden die Ermittlungsbehörden im Rathaus vorstellig. Diese hätten laut Hebein-Büro ein Amtshilfeersuchen an die Stadt Wien zur Übermittlung von Unterlagen gestellt: "Diesem Ersuchen wurde vollumfänglich nachgekommen und gewünschte Informationen wurden erteilt." Man begrüße, dass die Ermittlungsbehörde ihren Aufgaben umfassend nachkomme. Die MA 21 kooperiere "selbstverständlich", wurde versichert.

Anzeige zwei Jahre alt

Die Anzeige gegen Chorherr datiert aus dem Jahr 2017. Sie erfolgte nachdem unter anderem berichtet worden war, Heumarkt-Investor Michael Tojner habe einem Unternehmer, der Schulprojekte Chorherrs in Afrika maßgeblich unterstützt, vor einigen Jahren eine Firma verkauft. Zudem waren auch andere Spender aus der Immobilienbranche genannt worden. Chorherr hat stets vehement bestritten, dass Gelder seine politischen Tätigkeiten beeinflusst hätten.

Die Opposition verlangt trotzdem einmal mehr Aufklärung in der Causa. Die ÖVP kündigte etwa eine Dringliche Anfrage an Hebein an, die NEOS einen Sondergemeinderat. Der Grüne Klubchef David Ellensohn ortete schlicht ein Ablenkungsmanöver der ÖVP, die "bis zum Hals" in einem Spendenskandal stecke, wie er befand. Wer den Grünen hingegen vorwerfe, auch nur einen einzigen Euro rechtswidrig angenommen zu haben, müsse umgehend mit einer Klage rechnen.