Behindertenpassinhaber mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“, die bereits Anspruch auf eine kostenlose Jahresvignette haben, erhalten künftig automatisch eine digitale Vignette. Dies ermöglicht eine Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes und des Versicherungssteuergesetzes. Die Ausstellung einer Digitalen Vignette erfolgt bei Vorliegen aller Voraussetzungen automatisch für das zugelassene mehrspurige Fahrzeug. „Wir erleichtern den Alltag der Behindertenpassinhaberinnen und Behindertenpassinhaber. Nun brauchen sie keinen Antrag für die kostenlose Jahresvignette beim Sozialministeriumservice mehr stellen,“ so Sozialministerin Brigitte Zarfl am Montag.
Die automatische Umstellung betrifft ebenso den Fall, wenn Jahresvignetten bisher selbst erworben und die Kosten im Nachhinein ersetzt wurden. Der Kauf der Vignette wird damit hinfällig. Verkehrsminister Andreas Reichhardt: „Das digitale Vignettensystem ist nun um eine Facette reicher und bietet einen absoluten Mehrwert. Zudem wird einmal mehr deutlich, wie Digitalisierung unser Leben positiv beeinflusst.“
Befreiung motorbezogene Versicherungssteuer
Für die Digitale Jahresvignette ist es erforderlich, dass Bezieher von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind. Die ASFINAG erstellt damit automatisch eine Digitale Jahresvignette für das entsprechende Kennzeichen des zugelassenen Fahrzeuges.
Bei Neuanmeldung eines Fahrzeuges wird die ASFINAG von der jeweiligen Kfz-Versicherung verständigt, worauf die Aktivierung der Digitalen Vignette erfolgt. Nähere Informationen zur Befreiung können bei den Kfz-Versicherungen eingeholt werden. Überdies erfolgt seitens des Sozialministeriumservice im September und Oktober eine postalische Information jener Personen, auf die die Anspruchsvoraussetzungen zutreffen.
Gültigkeit überprüfen
Ab 1.12.2019 können Betroffene die Gültigkeit ihrer Digitalen Jahresvignette 2020 für Ihr Kfz-Kennzeichen unter https://evidenz.asfinag.at abfragen. Jahresvignetten für das Jahr 2019 sind noch bis 31. Jänner 2020 gültig. Bevor diese abläuft wird empfohlen eine Überprüfung, ob die neue Vignette gültig ist, auf der angeführten Website durchzuführen.