Weil er in den Jahren 2002 und 2003 mehrfach die zwei Kinder einer seiner beiden Schwestern schwer sexuell missbraucht haben soll, ist ein 58-Jähriger am Montag in Eisenstadt zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Aufgrund der Gefährlichkeitsprognose verfügte das Gericht erneut die - bereits wegen eines anderen Delikts ausgesprochene - Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, der zuletzt 2013 wegen Vergewaltigung vor Gericht gestanden war und sich nach Ende einer vierjährigen Haftstrafe weiter im Maßnahmenvollzug befindet, zeigte sich vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Doris Halper-Praunias geständig. Er sei "relativ turbulent" aufgewachsen und mit sieben Jahren in ein Heim gekommen. Die Zeit bis er 19 war, habe er in Heimen verbracht, schilderte der gebürtige Niederösterreicher. "Unser Stiefvater hat ein Baby umgebracht." Er sei damals mit seinen Geschwistern vom Jugendamt abgeholt worden.
Zweite Chance
Bereits 1997 war der Angeklagte wegen eines im Familienkreis verübten Sexualdelikts vor Gericht gestanden. Weil er im Zeitraum von sechs Jahren den - zu Beginn sechsjährigen - Sohn seiner zweiten Schwester missbraucht haben soll, saß er 18 Monate in Haft. Seine andere Schwester, die damals im Burgenland lebte, habe nach der Freilassung, als er Kontakt zur Familie suchte, gesagt, "sie gibt ihm noch eine Chance", so Staatsanwältin Petra Bauer. Sie habe dem Mann den Kontakt zu ihren Kindern erlaubt, er sollte jedoch "nicht mit den Kindern alleine" sein.
Dennoch soll der Angeklagte die damals vierjährige Nichte und den siebenjährigen Neffen 2002 und 2003 zumindest über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren in "unzähligen Angriffen" unter dem Vorwand von "Doktorspielen" schwer sexuell missbraucht haben. Passiert sei dies bei seinen Besuchen an den Wochenenden, schilderte der 58-Jährige. Er sei zu der Zeit auch Alkoholiker gewesen und habe täglich "ein bis eineinhalb Paletten" Bier getrunken.
Auch gegen Familienangehörige war ermittelt worden, da man davon ausgehe, dass sie Bescheid gewusst hätten, sagte Bauer. Dieses Verfahren sei jedoch mangels Beweisen eingestellt worden. Auf die Befragung geladener Zeugen wurde beim Prozess verzichtet. Bei der Vorführung eines Videos mit der kontradiktorischen Befragung der Opfer wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Der Angeklagte, der acht Jahre die Sonderschule besucht und später eine Tischlerlehre begonnen hatte, habe einen sehr schweren Start ins Leben gehabt und leide an einer Intelligenzminderung, stellte der psychiatrische Sachverständige fest. "Seine Gesamtentwicklung war entsprechend defizitär." Er kam zu dem Schluss, dass der 58-Jährige im damaligen Tatzeitraum zurechnungsfähig gewesen sei. Es bedürfe nach wie vor der Unterbringung in einer Anstalt: "Er sagt selbst, dass er sich durchaus als gefährlich einstuft, wenn man ihn sich selbst überlässt."
Das Gericht sprach den 58-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs schuldig und verhängte sechs Jahre Haft als Zusatzstrafe auf ein 2003 verübtes Diebstahlsdelikt. Er muss außerdem 5.000 Euro an seinen Neffen zahlen. Sollte er vor Ablauf der Haftstrafe aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden, müsse er den Rest der Haft im Gefängnis absitzen, erläuterte die Richterin. Der Mann nahm das Urteil an, die Staatsanwältin und die Vertreterin des Privatbeteiligten gaben keine Erklärung ab.