Weil er in großem Stil Uhren seiner Kunden, die er zur Reparatur oder in Kommission übernommen hatte, im Dorotheum versetzt hat, ist ein Wiener Geschäftsmann am Freitag zur Verantwortung gezogen worden. Ein Schöffensenat (Vorsitz: Philipp Krasa) verhängte am Freitag am Landesgericht über den Uhrmachermeister wegen Veruntreuung 22 Monate Haft, davon sieben Monate unbedingt.

Pleite abwenden

Bei dem Urteil war auf eine vorangegangene Verurteilung vom März 2018 Bedacht zu nehmen. Damals hatte der Mann neun Monate auf Bewährung erhalten. Um die Pleite seines traditionsreichen Familienbetriebs abzuwenden, hatte der auf den Handel mit alten Uhren spezialisierte Geschäftsmann 2010 damit begonnen, Chronometer zu versetzen. "Ich habe es leider nicht mehr geschafft, sie auszulösen", hatte der Angeklagte beim Prozessauftakt im vergangenen April erklärt.

Nachdem er in die Pleite geschlittert war, wurde klar, weshalb er den Überblick über seine Finanzlage verloren hatte. "Es gab keine ordentliche Buchhaltung. Es gab keinen Steuerberater", erläuterte der Masseverwalter als Zeuge dem Schöffensenat.

Für die Veruntreuung von über 50 Uhren setzte es eine empfindliche Zusatzstrafe, was der vorsitzende Richter mit dem langen Tatzeitraum, einem Gesamtschaden von über 200.000 Euro und dem Ausnützen einer "besonderen Vertrauensstellung" begründete. Der Uhrmachermeister nahm das Urteil an, die Anklagevertreterin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.