Ein 22-jähriger Salzburger und eine 27-jährige Deutsche haben sich am Dienstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg verantworten müssen. Der geständige Salzburger hat laut Anklage seine Wohnräume im Tennengau mit NS-Symbolen dekoriert, und seine Bekannte soll ihm dafür Zeichnungen angefertigt haben.

"Eindruck einer Verherrlichung erweckt"

Bei einer Hausdurchsuchung bei dem bisher unbescholtenen Salzburger am 31. August 2018 wurden diverse Gegenstände sichergestellt, die für den Beobachter den Eindruck einer Verherrlichung des Nationalsozialismus erwecken, erklärte Staatsanwalt Marcus Neher. Der Tatzeitraum reiche von Oktober 2017 bis August 2018. Auch einschlägige Bilddateien seien im Internet über WhatsApp verschickt worden.

In den Wohnräumen des 22-Jährigen zu sehen waren beispielsweise eine Hakenkreuzfahne, eine Kappe mit Reichsadler und Hakenkreuz, eine Reichskriegsflagge, eine Ausgabe von Hitlers Buch "Mein Kampf", Nazi-Orden und auch ein von der 27-Jährigen angefertigtes Bildensemble, das einen deutschen Panzerkampfwagen VI "Tiger" einer SS-Division aus dem Zweiten Weltkrieg zeigt und eine Swastika - ein Kreuzsymbol mit vier gleichlangen, abgewinkelten Armen. Dieses Symbol machten die Nationalsozialisten zum Kennzeichen der NSDAP und 1935 zum zentralen Bestandteil der Flagge des Deutschen Reiches.

Weil bei dem 22-Jährigen auch ein verbotener Schlagring sichergestellt worden war, wurde er noch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Zudem ist gegen ihn ein weiteres Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt am Landesgericht Salzburg anhängig, sagte die Vorsitzende des Schwurgerichtes, Richterin Bettina Maxones-Kurkowski.

"Er bedauert sein Verhalten aufrichtig"

Der Verteidiger des 22-Jährigen, Rechtsanwalt Christoph Breindl, erklärte, der Angeklagte sei reumütig geständig. "Er bedauert sein Verhalten aufrichtig." Der Mann habe mittlerweile die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besucht und sehe sein damaliges Verhalten kritisch. Der Verfahrenshelfer der bisher unbescholtenen 27-Jährigen, Rechtsanwalt Guido Leitgeb, plädierte auf einen Freispruch.

Die Angestellte habe dem 22-Jährigen mit den Zeichnungen nur ein Geschenk machen wollen. "Es gibt keine subjektive Tatseite. Es war kein bedingter Vorsatz da, den Mann zu unterstützen." Sie distanziere sich vom Gedankengut des Nationalsozialismus, sagte der Anwalt.

Urteil ist gefallen

Der Prozess gegen einen 22-jährigen Salzburger und eine 27-jährige Deutsche wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz ist am Dienstagnachmittag am Landesgericht Salzburg zu Ende gegangen. Der Salzburger, der seine Wohnung im Tennengau mit NS-Symbolen dekoriert hatte, bekam zwölf Monate Haft auf Bewährung. Die Frau wurde freigesprochen. Die Urteile sind rechtskräftig