Ein Wiener fiel aus allen Wolken, als er seine Handyrechnung bekam und fast 500 Euro Roamingkosten zahlen sollte. Er war in Ägypten auf Urlaub und hatte sein Handy abgeschaltet und Roaming deaktiviert. Bob bestand aber auf die Zahlung. Er wandte sich an die AK Konsumentenberatung – sie riet ihm einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle RTR einzubringen – mit Erfolg. Der Betroffene bekam einen Großteil der Kosten zurück. Es handelte sich um das sogenannte „Geisterroaming“.
462 Euro
Der Wiener verbrachte seinen Urlaub in Ägypten. Er traute seinen Augen nicht, als er seine Handyrechnung sah: Alleine die Roamingkosten machten 462 Euro aus. Er konnte sich das nicht erklären. Er hatte während seine Urlaubs das Handy im Koffer liegen. Seine Datenroaming-Funktion war deaktiviert, er benutzte sein Handy kein einziges Mal. Immerhin gibt es auch eine Kostengrenze fürs Roamen, die weltweit gilt. So dürfen nicht mehr als die vom Betreiber festgelegten 60 Euro verrechnet werden oder das individuell vereinbarte Limit. Der Kunde wandte sich an seinen Betreiber Bob. Der Anbieter bestand jedoch auf Zahlung der 462 Euro.
Der Wiener suchte daher Hilfe in der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Wien. Die Expertin riet ihm, einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle RTR einzubringen. Es handelte sich um das sogenannte „Geisterroaming“. Demnach werden trotz deaktivierten Datenroamings Datentransfers verrechnet – das tritt bei LTE-fähigen Smartphones auf. Bob lenkte letztlich ein – Herrn S. wurden 370 Euro erlassen.
Tipp der AK
Kontrollieren Sie Ihre Handy-Abrechnungen nach einem Urlaub in einem Nicht-EU-Land genau. Finden Sie viele verdächtig kleine Roamingbeträge auf der Rechnung, beeinspruchen Sie sie beim Mobilfunker.