Ein Ex-Häftling ließ sich zum Justizwachebeamten ausbilden. Sein getrübtes Vorleben war bei der Aufnahme in die Justizwachschule nicht aufgefallen. Der Mann schaffte die Aufnahme in die Justizwachschule, weil bei der routinemäßigen Sicherheitsüberprüfung des Bewerbers eine Vorstrafe in Deutschland nicht aufschien.
Er selbst erwähnte wiederum bei der vorgesehenen Selbstauskunft seine - länger zurückliegende Verurteilung - nicht. Laut "Kronen Zeitung" soll der Mann wegen Gewalt- und Drogendelikten vorbestraft sein. Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Justizministeriums, räumte am Sonntag im Gespräch gegenüber der APA eine "gravierende Verurteilung in Deutschland" ein, der Mann sei dort über zwei Jahre im Gefängnis gesessen.
Überprüfung angeordnet
"Der Generaldirektor für den Strafvollzug hat schon eine Überprüfung angeordnet, inwieweit der gesetzliche Rahmen eine Nachschärfung der Sicherheitsüberprüfung zulässt", sagte Tichy-Martin. Es müsse möglichst rasch geklärt werden, "inwieweit man bei Bewerbern für die Justizwache schon im Vorfeld die routinemäßigen Erhebungen auf ihre Eignung erweitern und beschleunigen kann".
Geholfen wäre der Justiz, wenn man Bewerber einer EKIS-Abfrage unterziehen könnte - in diesem Fall wäre nicht unter den Tisch gefallen, dass der Österreicher eine mehrjährige Freiheitsstrafe in Deutschland kassiert und zur Gänze dort verbüßt hatte.
Aufgeflogen war der Schwindler laut "Kronen Zeitung", weil ihn ein Bekannter verpfiffen hatte. "Das Ausbildungsverhältnis wurde während des laufenden Schulbetriebs beendet", stellte Tichy-Martin klar. Der Mann habe zu keinem Zeitpunkt Kontakt zu Häftlingen gehabt.