Urlaubszeit bedeutet nicht selten Tierleid. Denn so manche plötzlich nicht mehr erwünschten Mitbewohner werden vor dem Antritt einer Reise ausgesetzt. In Wien wurden laut Tierschutzombudsstelle in den vergangenen Tagen mehrere zurückgelassene Haustiere aufgefunden. Nun wird einmal mehr davor gewarnt, Hunde, Katzen & Co. leichtfertig anzuschaffen.
Das Leid der Tiere
Zwei Meerschweinchen, zurückgelassen in einem Käfig bei den Mistkübeln einer Schule, ein Kaninchen, ausgesetzt in einem Plastiksack auf der Schmelz, drei junge Katzen, die einfach in einer Transportbox abgestellt wurden - so sieht allein die Bilanz der vergangenen Tage aus. Immerhin wurden die Tiere entdeckt und ins Tierquartier gebracht.
Bei den Meerschweinchen handelte es sich um zwei etwa vier Jahre alte Damen, die auf "Alma" und "Thea" getauft wurden. Kaninchen "Dixie" dürfte etwa drei Jahre alt sein, die Kätzchen circa zwölf Wochen. Letztere befanden sich in einem verwahrlosten Zustand - und heißen nun "Alpha", "Beta" und "Gamma".
Laut Tierschutzombudsstelle steigt die Zahl der ausgesetzten Tiere bzw. der Abgaben in Tierheimen im Sommer um bis zu 50 Prozent an. Einmal mehr wird darum appelliert, sich gut zu überlegen, ob man sich einen tierischen Gefährten ins Haus holt. Diese würden Pflege und Betreuung benötigen, was auch einen finanziellen Aufwand bedeute, wie Tierschutzombudsfrau Eva Persy betonte: "Tiere sollten daher niemals spontan oder als Geschenk angeschafft werden."
Zumindest bei den Hunden, so zeigte sie sich überzeugt, sei mit dem verpflichtenden Sachkundenachweis für Neu-Hundehalter ein wichtiger Schritt in Richtung Prävention und Aufklärung gesetzt worden. Seit dem 1. Juli müssten sich alle neuen Hundebesitzer vor der Anschaffung des Tieres intensiv mit den Bedürfnissen des Tieres und den Anforderungen an die Haltung auseinandersetzen.
Hilfe anfordern
Falls jemand doch überfordert ist, sollte sich die Person, so wird empfohlen, Hilfe etwa bei der Tierschutzombudsstelle holen. Wer ein Tier wie eine ungewollte Sache irgendwo abstelle, begeht sogar eine strafbare Handlung. Dies wird als Tierquälerei gewertet und wird laut Ombudsstelle mit Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 7.500 Euro geahndet. In schweren Fällen drohen sogar Freiheitsstrafen.