Ein Versicherungsagent, dem Anlagebetrug und Urkundenfälschung vorgeworfen wurde, ist in einem Prozess am Dienstag im Landesgericht Linz zu Jahren drei Haft unbedingt verurteilt worden. Er soll vermögenden Versicherungskunden über vier Millionen Euro herausgelockt und bei Spekulationen mit Aktien in den Sand gesetzt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 57-jährige Angeklagte war anfangs als Mitarbeiter und später als selbstständiger Agent einer Versicherung tätig. Nebenbei spekulierte er mit Aktien und machte damit Gewinne. Um vermögende Versicherungskunden "mitverdienen" zu lassen bot er ihnen eine Veranlagung ihrer Gelder an. So soll er von März 1995 bis 2015 Bares angenommen haben, das angeblich sicher und hochverzinst in einem für "besondere Kunden" bestimmten Vermögensdepot der Versicherung von deren Spezialisten verwaltet werde. Der Versicherungskonzern hafte dafür. Als die Anleger Bestätigungen für ihre Einzahlungen verlangten, fertigte er über 100 solche auf dem Papier der Versicherung und mit deren Stempel, seiner Unterschrift und einer weiteren von ihm erzeugten Fantasieunterschrift an. So sammelte er über die Jahre fast 4,1 Millionen Euro ein.
Wenig erfolgreiche Spekulationen
Doch die Aktienspekulationen waren wenig erfolgreich. Bald überwogen die Verluste die Gewinne. Wenn Anleger auf Auszahlungen bestanden, gab er ihnen das Geld, das andere Anleger einzahlten - eine "Loch auf, Loch zu-Vorgangsweise". Um nicht aufzufliegen butterte er sein Einkommen als Versicherungsagent, den Erlös aus dem Verkauf seines Hauses und auch einen Lottogewinn von über einer Million Euro sowie Preisgelder aus der Teilnahme an Poker-Turnieren hinein. So dürfte er an die 1,5 Millionen der entgegengenommenen über vier Millionen Euro wieder zurückbezahlt haben. Aber 2016 zog er einen Schlussstrich indem er Selbstanzeige erstattete. Bei der Aufarbeitung des Falles durch Polizei und Justiz half er mit, das dauerte mehrere Monate.
Das Schöffengericht sprach den Angeklagten des schweren gewerbsmäßigen Betruges und der Urkundenfälschung schuldig. Bei der Bemessung des Strafausmaßes wurden das umfassende Geständnis, die außergewöhnlich intensive Mitwirkung an der Wahrheitsfindung und seine bisherige Unbescholtenheit mildernd gewertet. Erschwerend waren der lange Tatzeitraum - knapp 20 Jahre - der hohe Schaden und der Missbrauch des Vertrauens seiner Kunden. Deswegen wurde die Strafe auch unbedingt ausgesprochen. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit vorerst nicht rechtskräftig.