Die Mutter eines der beiden Wiener Mädchen, die sich 2014 nach Syrien begaben, um sich dort der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen, will ihre Enkelkinder nach Österreich holen. Voraussetzung dafür ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Das diesbezügliche Verfahren läuft noch, wie der zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) am Mittwoch im Gemeinderat informierte.
Bei den beiden Kindern soll es sich um die Kinder von Sabina S. handeln. Sie verschwand gemeinsam mit ihrer Freundin Samra K. und gab an, in Syrien kämpfen zu wollen. Mit dem Flugzeug reisten sie zuerst nach Ankara und dann weiter ins südtürkische Adana. Danach verlor sich ihre Spur. Der Fall der beiden Mädchen sorgte international für Schlagzeilen. Über ihren Tod wurde oftmals spekuliert.
Vermutlich tot
Laut dem Anwalt der Mutter von Sabina S. sei die Wienerin vermutlich bei der Schlacht um die letzte IS-Hochburg Baghouz im März ums Leben gekommen. Auch vom Vater der Kinder fehlt jede Spur. Die Mutter von Sabina S., Senada S., fand ihre Enkelkinder mit Unterstützung des Politologen Thomas Schmidinger im kurdischen Gefangenenlager Hol in der nordsyrischen Provinz Al-Hasakah. Nun will sie die Kinder nach Österreich holen.
Voraussetzung für eine solche Aktion ist die österreichische Staatsbürgerschaft. "Das Verfahren wird aktuell geführt, es wird vom Land Wien ergebnisoffen geführt. Es werden objektive Ermittlungen angestellt", unterstrich Czernohorszky in der Fragestunde. Die zuständige MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft) sei bemüht, das Verfahren "so zügig und schnell wie möglich" abzuschließen.
DNA-Probe
Wann es abgeschlossen ist, kann aber "leider nicht" gesagt werden, erklärte MA 35-Leiter Werner Sedlak auf APA-Nachfrage. "Die Problematik ist, dass es offensichtlich keine Urkunden gibt, die nachweisen, dass die Kinder von einer österreichischen Mutter abstammen." Aus diesem Grund ist die Magistratsabteilung mit dem Außenministerium und der Vertretung in Damaskus in Kontakt getreten, um eine DNA-Probe der Kinder zu organisieren. Dies gestalte sich als schwierig, da es für das Land eine Reisewarnung gebe bzw. jemand gefunden werden müsse, der qualifiziert sei, eine solche Probe zu ziehen. Nach Sedlaks Wissen ist dies noch nicht geschehen: "Ich gehe davon aus, dass wir darüber rasch informiert werden." Die MA 35 selbst darf im Ausland nicht tätigt sein.
Stadtrat Czernohorszky stellte in der Fragestunde überdies klar, dass es sich bei dem sogenannten Feststellungsverfahren der MA 35 nicht um ein Einbürgerungsverfahren handelt. "Es geht nicht darum, jemanden die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen, der sie bisher noch nicht hatte." Vielmehr gelte die Frage zu klären, ob die Kinder seit ihrer Geburt Österreicher seien. Dies sei dann der Fall, wenn die Mutter Österreicherin ist.
Überdies gehe es bei der Behördenarbeit auch nicht um die Frage, ob die beiden Kinder nach Österreich zu holen sind oder um deren Einreise nach Österreich. Dafür sei der Bund zuständig. "Das Land Wien hat keinerlei Einfluss, keine faktische Möglichkeit eine Einreise von Personen zu ermöglichen oder zu verunmöglichen."