Das Ergebnis der Untersuchung des Wiener Stadtrechnungshofes: Bei einem Viertel der Patienten dauerte es mehr als zwei Stunden bis zur Aufnahme. Grund dafür war die zeitintensive Suche nach einer Versorgungsmöglichkeit für die Betroffenen.
Im Fokus der Überprüfung, deren Ergebnis am Donnerstag in Form eine Berichts veröffentlicht wurde, stand die Koordinierung des Ablaufes der Übergabe von schwer kranken bzw. verletzten Personen durch die Wiener Rettung (MA 70) an Spitäler des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV). Dabei handelt es sich etwa um Patienten mit einem Schlaganfall, Herzinfarkt, Verbrennungen oder Vergiftungen.
40 Beispiele
Dafür zogen die Prüfer 40 Beispiele heran, die von der Rettung als "problematisch" beurteilt worden waren. Auswahlkriterium für die Fälle, die sich zwischen Mai 2016 und Juni 2018 ereigneten, war eine auffallend lange Zeitdauer von der Alarmierung der Einsätze bis zur Abgabe der Patienten in einer Krankenanstalt, hieß es im Bericht.
Die Untersuchung der Fälle legte offen, wie umständlich teils die Suche nach einer rasch verfügbaren, geeigneten Versorgung der Patienten im Akutfall sein kann. Zwar verfügen die Rettung und die KAV-Spitäler seit Jahren über ein gemeinsames elektronisches Datenverarbeitungsprogramm zur Koordination der verfügbaren Spezialbetten, die in solchen Fällen benötigt werden. Aber: "Trotzdem musste die Rettungsleitstelle oftmals vor den Rettungszufahrten in die Krankenanstalten zeitintensive Telefonate mit unterschiedlichsten Ansprechpersonen in der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund führen", hieß es im Bericht.
Falsche Daten
Der Grund dafür war, dass das Datenverarbeitungssystemnicht immer die tatsächlich aktuelle Zahl an freien Betten und Aufnahmemöglichkeiten lieferte. Daher rief die Rettungsleitstelle auf der Suche nach einer Versorgungsmöglichkeit häufig in mehreren Spitälern an. Gründe für die Ablehnung von Rettungszufahrten waren zum Beispiel, dass alle Spezialbetten belegt seien oder das letzte noch freie für den Eigenbedarf reserviert sei. Auch mit mangelnden personellen Kapazitäten wegen der Versorgung von kurz zuvor aufgenommenen Patienten wurde argumentiert. In letzter Konsequenz war in Einzelfällen eine Transferierung nach Niederösterreich als letzter Lösungsansatz angesehen worden.
Ab 2017 änderte die Rettung ihre Vorgehensweise. Nun pochte sie auf die Versorgungspflicht von Krankenhäusern, die Patienten wurden in das nächstgelegene Spital gebracht. Schlaganfallpatienten hätten so einer rascheren Erstversorgung zugeführt werden können, hieß es in dem Bericht. Unfallopfer, die in einem Schockraum erstversorgt werden müssen, seien für die Rettungsleitstelle bei Kapazitätsengpässen dennoch "schwer disponierbar" gewesen.
Kommunikationsdefizite
Der KAV argumentierte gegenüber dem Stadt-Rechnungshof die Ablehnungen bei den 40 ausgewählten Fällen u.a. mit dem Hinweis auf "den Umstand von Kommunikationsdefiziten". So beobachteten die Prüfer eine Häufung von Ablehnung bei Schlaganfallpatienten, was mit teilweise fehlenden telefonischen Ankündigungen durch die MA 70 begründet wurde. Warum es aber in zumindest zwei Fällen zur Ablehnung von Patienten mit toxikologischen Indikationen gekommen war, obwohl die von der Rettungsleitstelle angefragte Toxikologische Intensivstation nicht voll belegt war, konnte der KAV nicht nachvollziehen, hieß es.
Der Stadtrechnungshof empfiehlt den beiden Dienststellen KAV und MA 70 u.a. eine Intensivierung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches, um auftretende Fragen und Probleme in der Zusammenarbeit zeitnah zu erkennen und zu lösen. Weiters müsse das Datenverarbeitungsprogramm über die freie Zahl an Intensivbetten optimiert werden. Sowohl der KAV als auch die MA 70 versicherten in Stellungnahmen gegenüber dem Stadtrechnungshof, dass an der Umsetzung der Empfehlungen gearbeitet wird.