Neuerungen wird es heuer bei der Kriminalitätsstatistik geben. Schwerpunkte sind ab nun Gewalt-, Eigentums- und Internetkriminalität. Dazu wurden neue Kategorien für den Aufenthaltsstatus fremder Tatverdächtiger eingeführt, wurde bei einem Hintergrundgespräch in Wien bekanntgegeben. Außerdem wurde bekannt, dass es 2018 erneut einen Rückgang bei den angezeigten Straftaten gegeben hat.
Die genauen Zahlen werden erst bei einer Pressekonferenz am Donnerstag bekanntgegeben. Gab es bisher die sogenannten "Big Five" mit Wohnraumeinbrüchen, KFZ-Diebstählen, ausgewählten Gewaltdelikten, Internet- und Wirtschaftskriminalität, soll die Kriminalität nunmehr in drei Säulen dargestellt werden, sagte Franz Lang, Direktor des Bundeskriminalamts (BK). Damit bilde man gegenwärtige Entwicklungen ab. "Die Anzeigen zu den Schwerpunkten der letzten Jahre sind zurückgegangen", erläuterte Josef Kerbl, Leiter des Landeskriminalamtes Wien. Neben Einbrüchen in Wohnraum und Fahrzeuge seien auch Autodiebstähle sowie etwa Überfälle auf Juweliere, Banken, Wettlokale oder auch Geldboten - letztere, weil es die kaum mehr gibt - rückläufig, sagte Kerbl. Cybercrimedelikte oder auch Internetbetrug wiederum seien immer noch "im Steigen begriffen".
Drogendealer von der Straße ins Darknet
"Wurde ein Kfz-Diebstahl früher mit mechanischer Gewalt durchgeführt und anschließend die Lenkradsperre geknackt, verwenden Täter heute Laptop, Funkstreckenverlängerer und angelernte Schlüssel", erläuterte Kerbl. Drogendealer seien von der Straße ins Darknet gewechselt. Verschickten Betrüger früher Erpresserbriefe, sind es heutzutage Massenmails, nannte Kerbl Beispiele für die Verlagerung der Kriminalität hin zu Cybercrime. Allgemein lasse sich eine zunehmende Gewaltbereitschaft und Bewaffnung der Täter feststellen, konstatierte Kerbl.
Erweitert wird der Schwerpunkt der Gewaltkriminalität. Dazu zählen strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, wie etwa Totschlag, Mord oder Körperverletzung sowie gegen die Freiheit und die sexuelle Integrität. Für 2018 wurde der Gewaltbegriff in der Kriminalitätsstatistik neu definiert und um weitere Delikte erweitert. Nunmehr gehören beispielsweise auch Zwangsheirat, sexuelle Belästigung, gefährliche Drohung oder Nötigung hinzu. Damit ein Vergleich mit den Vorjahren möglich bleibt, wurden die Statistiken der vergangenen zehn Jahre mit der neuen Definition der Gewaltkriminalität erneut berechnet. Gab es nach alter Zählweise rund 40.000 Gewaltdelikte, werden dies mit den neuen Straftatbeständen etwa 70.000 sein, erläuterte Lang.
"Reisende Täterschaften" herausfiltern
Gemeinsam mit dem Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) wurden außerdem die Kategorien bei fremden Tatverdächtigen erweitert. Hier gibt es künftig neun verschiedene Personengruppen. Nicht Erwerbstätige werden künftig in sozialversichert oder nicht sozialversichert in Österreich unterteilt. Daraus sollen sich sogenannte reisende Täterschaften, die mobil sind und nicht zur Wohnbevölkerung zählen, herausgefiltert werden können.
Bei der Kriminalitätsstatistik handelt es sich um eine Anzeigenstatistik. Darin umfasst sind nur die der Polizei angezeigten Straftaten. Die Kriminalstatistik wird jährlich vom Bundeskriminalamt erstellt und soll über die aktuelle Kriminalitätslage informieren. Außerdem dient sie als Basis für strategische Planungen und Entscheidungen bei der Kriminalitätsbekämpfung und Prävention.