Nach dem Kentern eines Bootes auf der Donau bei Hainburg (Bezirk Bruck a.d. Leitha) im Rahmen eines Bundesheer-Schnupperwochenendes erhalten einige Teilnehmerinnen Schadenersatz von der Republik. Die Höhe steht noch nicht fest. "Die Republik hat dem Grunde nach die Schadenersatzverpflichtung anerkannt", bestätigte Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, am Donnerstag einen ORF-Bericht.
Bisher haben vier Teilnehmerinnen über ihre Anwälte Ansprüche gestellt - darunter auch jene beiden Frauen, die bei dem Unfall vergangenen September unter das Boot geraten und erst nach 39 bzw. 45 Minuten befreit worden waren. "Wir sind bestrebt, die den Verunglückten zustehenden Ansprüche so rasch wie möglich abzuwickeln und außergerichtlich zu bereinigen", sagte Peschorn zur APA. Von einer Versicherung, die das Bundesheer eigens für das Girls' Camp abgeschlossen hatte, wurden bereits Ansprüche ausbezahlt. Dabei handelt es sich um Unfallkosten in Höhe von rund 14.000 Euro, berichtete der ORF.
Das Pionierboot war am 1. September 2018 mit einem Unteroffizier als Steuermann und 13 Personen - acht Teilnehmerinnen und fünf Soldaten - besetzt gewesen, als es kenterte. Zwei Frauen im Alter von 18 und 22 Jahren mussten reanimiert werden und wurden in Wiener Krankenhäuser geflogen. Über ihren Gesundheitszustand gab es zuletzt auf Wunsch der Angehörigen keine Informationen. Eine vom Bundesheer eingesetzte Untersuchungskommission kam zum Ergebnis, dass der Unfall zu verhindern gewesen wäre, wenn der Bootsführer nach dem Eintauchen des Bugs den Schub zurückgenommen hätte.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg brachte beim Bezirksgericht Bruck an der Leitha Strafantrag gegen den Bootsführer wegen fahrlässiger Gemeingefährdung ein. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest, teilte ein Sprecher des Landesgerichts Korneuburg am Donnerstag auf APA-Anfrage mit.