Ein Triebwagenführer ist am Mittwoch nach einem Unfall auf der Mariazellerbahn mit mehr als 30 Verletzten vor Gericht in St. Pölten gestanden. Der 26-Jährige bekannte sich nicht schuldig, sein Verteidiger sprach von einer Bewusstseinstrübung. Laut zwei Sachverständigen lag keine technische oder krankheitsbedingte Ursache vor. Die Verhandlung wurde zur Einholung eines weiteren Gutachtens vertagt.

64 statt 35 km/h

Eine "Himmelstreppe" der Mariazellerbahn war am 26. Juni 2018 im Raum Völlerndorf in der Gemeinde Gerersdorf (Bezirk St. Pölten-Land) zu schnell - mit 62 bis 64 statt der erlaubten 35 km/h - in eine Kurve gefahren und entgleist. Die hinteren Wagen fuhren auf die vordere Garnitur auf. Von den rund 80 Passagieren wurden laut Staatsanwaltschaft vier schwer und 28 leicht verletzt. Der Schaden lag im zweistelligen Millionenbereich, wegen Aufräum- und Reparaturarbeiten war die Strecke bis 2. Juli gesperrt.

Die "Himmelstreppe" fuhr mit 62 bis 64 statt der erlaubten 35 km/h in die Kurve
Die "Himmelstreppe" fuhr mit 62 bis 64 statt der erlaubten 35 km/h in die Kurve © (c) APA/EINSATZDOKU.AT/ED STEYRER

Die Anklage lautet auf grob fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Gemeingefährdung. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 26-Jährigen bis zu zwei Jahre Haft. "Nach einer streckenkonformen, unauffälligen Fahrt, bei der alle Geschwindigkeitsbeschränkungen genau eingehalten wurden", hätte der Triebwagenführer vor einer Kurve das Tempo von 70 auf 35 km/h verringern müssen, sagte Staatsanwalt Leopold Bien. Als der 26-Jährige mehrere hundert Meter lang keine Bedienhandlung gesetzt habe, war das sogenannte Sifa-Horn als Warnung ertönt. Der Angeklagte habe darauf nach 0,62 Sekunden reagiert und das Sifa-Pedal betätigt sowie eine "nicht mehr situationsadäquate, rein elektrische Verzögerungsbremsung eingeleitet, keine Notbremsung".

Der Schaden lag im zweistelligen Millionenbereich
Der Schaden lag im zweistelligen Millionenbereich © (c) APA/EINSATZDOKU.AT/ED STEYRER

Verteidiger Michael Celar forderte einen Freispruch. Sein Mandant sei ein "überaus korrekter, genauer und penibler" Mensch, sagte der Rechtsanwalt. Der 26-Jährige habe seit dem Jahr 2014 ungefähr 1.400 bis 1.500 Fahrten auf der Mariazellerbahn absolviert. Den Eintritt der Bewusstseinstrübung, durch die der Triebwagenführer nicht zurechnungsfähig gewesen sei, könne sich sein Mandant "bis heute nicht erklären".

"Auf einmal war ich weg. Wie ich wieder langsam zu mir gekommen bin, war es schon zu spät. Da ist der Zug schon auf der Seite gelegen", sagte der Angeklagte, der selbst bei dem Unfall leicht verletzt wurde. Was dazwischen war, könne er nicht mehr sagen. Der neurologisch-psychiatrische Sachverständige Richard Billeth schloss Erkrankungen und einen Kreislaufkollaps mit Gedächtnisverlust beim 26-Jährigen aus. Der Gutachter bezeichnete es als "unwahrscheinlich, dass ein gesunder junger Mann aus sitzender Position einen Kreislaufkollaps erleiden soll, der so stark ist, dass er das Gedächtnis völlig verliert", dadurch hätte der 26-Jährige bewusstlos sein müssen. "Diese Möglichkeit halte ich für extrem unwahrscheinlich."

ie hinteren Wagen fuhren auf die vordere Garnitur auf
ie hinteren Wagen fuhren auf die vordere Garnitur auf © (c) APA/PAUL PLUTSCH

"Kurz vor der Kurve habe ich mir gedacht: Bist du fertig, der legt sich heute ziemlich in die Kurve", schilderte ein 24-jähriger Zeuge, der schwer verletzt wurde. "Menschen haben geschrien", erzählte eine 19-Jährige. "Es ging alles sehr schnell." Nach dem Unfall "gingen die Lichter aus bei mir, dann weiß ich nichts mehr", sagte ein Mann, der sich wie andere Verletzte als Privatbeteiligter dem Verfahren anschloss. Erst am nächsten Tag kam er zu Bewusstsein, zwei Wochen verbrachte er im Krankenhaus.

"Keine Störungen"

Der Sachverständige aus dem Bereich Eisenbahnwesen, Thomas Strassmayer, hielt zu einer Untersuchung von Zug und Oberbau fest: "Es lagen keine technischen Störungen vor." Laut Analyse des Fahrtenschreibers sei die "Himmelstreppe" regelkonform unterwegs gewesen, das habe sich aber dann "schlagartig geändert": "Dann passt eigentlich gar nichts mehr" - mit Ausnahme des kurzzeitigen Entlastens des Sifa-Pedals.

Einzelrichter Andreas Beneder vertagte schließlich auf unbestimmte Zeit. Ein internistischer Gutachter soll abklären, ob der Triebwagenführer vor dem Unfall eine Synkope, also eine kurzzeitige Bewusstlosigkeit, erlitten haben kann.