Die Kosten für die medizinische Versorgungim Strafvollzug sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Wie aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS durch Justizminister Josef Moser (ÖVP) hervorgeht, wurden dafür im Vorjahr 94,6 Mio. Euro ausgegeben. Im Jahr 2008 hatte die medizinische Behandlung und Betreuung von Strafgefangenen noch 62 Mio. Euro gekostet.
Signifikant angewachsen sind vor allem die Ausgaben, die aus dem Justizbudget für die Behandlung bzw. Unterbringung von Häftlingen in öffentlichen Krankenanstalten bestritten werden müssen. Das betrifft vor allem den Maßnahmenvollzug. Zurechnungsunfähige bzw. geistig abnorme und gefährliche Straftäter, für die in den darauf spezialisierten Sonderstrafanstalten Asten, Göllersdorf und Wien-Mittersteig kein Platz ist, werden von psychiatrischen Krankenanstalten übernommen. Das hat 2008 knapp 31,5 Mio. Euro gekostet, im Vorjahr dagegen - nicht zuletzt aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs von Personen, die im Maßnahmenvollzug landen - 43,3 Mio. Euro. Insgesamt haben 2018 Spitäler für die Versorgung von Häftlingen knapp 55,3 Mio. Euro erhalten.
Einbeziehung in das System der gesetzlichen Krankenversicherung
Angesichts dieser Entwicklung fordern die NEOS die Einbeziehung Inhaftierter ins System der gesetzlichen Krankenversicherung. "Wir zahlen für jeden Insassen Privatpatiententarife an die Spitäler. Das kostet den Steuerzahler sehr viel Geld, und das wäre nicht notwendig", gab NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker am Dienstag zu bedenken. Eine Regelung, wie sie für Mindestsicherungsempfänger gilt, wäre sinnvoller, meinte Loacker.
In diesem Zusammenhang erinnerte NEOS-Justizsprecherin Irmgard Griss den Justizminister und ehemaligen Rechnungshof-Präsidenten Moser an eine Empfehlung des Rechnungshofs, der sich für die Einbindung von Häftlingen in die gesetzliche Krankenversicherung ausgesprochen hat. "Der ehemalige Rechnungshofpräsident lässt sich beim Umsetzen seiner eigenen Empfehlungen zu viel Zeit. Dadurch wird Geld verschwendet, das dringend für die ausreichende Ausstattung der Justiz benötigt würde", monierte Griss.
In seiner Anfragebeantwortung hält Moser fest, die bloße Einbeziehung in die Krankenversicherung ohne weitere Maßnahmen würde "möglicherweise zu kurz greifen", weil "zahlreiche im Strafvollzug benötigte Leistungen dennoch nicht erfasst wären". Ausdrücklich erwähnt der Justizminister in diesem Zusammenhang die zurechnungsunfähigen und damit nicht schuldfähigen Täter, die aufgrund ihrer höhergradigen geistigen Abnormität in psychiatrischen Krankenanstalten behandelt werden. Grundsätzlich werden laut Moser Maßnahmen zur Verringerung der Kosten der medizinischen Versorgung von Häftlingen "derzeit intensiv geprüft".
Einen Beitrag zur stationären Behandlung und Betreuung erkrankter bzw. kranker Häftlinge leisten übrigens auch die Länder. Die aktuell gültige Artikel 15a B-VG-Vereinbarung sieht einen jährlichen Pauschalbetrag von über 12,7 Mio. Euro vor.