Ein 57-jähriger leitender Beamter der Stadt Dornbirn ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs unter Ausnützung der Amtsstellung zu einer teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt worden, acht Monate davon muss er ins Gefängnis. Der Angeklagte gestand, seinen Arbeitgeber um rund 91.000 Euro betrogen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Mann - er ist seit Bekanntwerden der Vorwürfe suspendiert - zweigte das Geld im Zeitraum von November 2016 bis Mai 2018 ab. Vor Gericht führte er aus, dass er bei berechtigten Verrechnungen für die Stadt Dornbirn als Leistungsempfänger sein eigenes Konto angab. Somit zahlten die Verpflichteten das Entgelt nicht an die Stadt, sondern an ihn. Bezüglich weiterer 16.000 Euro blieb der Betrug beim Versuch, weil die Angeschriebenen die Rechnung nicht beglichen.
Der Angeklagte, der mehrere Jahrzehnte im Dienst der Stadt stand, bereute vor Gericht sein Verhalten. Es tue ihm aufrichtig leid, die Kollegen und Vorgesetzten so enttäuscht zu haben, sagte er. Als Grund für seinen Betrug nannte der 57-Jährige seinen aufwendigen Lebensstil. Er habe das Geld für alltägliche Dinge ebenso verbraucht wie für Urlaube, teuren Wein oder den Kauf einer Wohnung. Trotz seines guten Einkommens habe er seinen Lebensstandard nicht mehr halten können, es habe sich ein Schuldenberg von 300.000 Euro angehäuft, sagte der Mann.
Aufgeflogen ist der 57-Jährige, weil seine Bank Anzeige erstattete. "Das wäre immer so weiter gegangen", räumte er ein, auch wenn er im Kopf gehabt habe, das Geld irgendwann zu refundieren. "Die Aussage, dass Sie kein Betrüger im klassischen Sinne seien, ist falsch. Das ist der klassische Betrug schlechthin", begründete hingegen die Vorsitzende des Schöffensenats den Schuldspruch.
Neben der 24-monatigen Haft, die für den Angeklagten den zwingenden Amtsverlust zur Folge hat, wurde er auch zur Wiedergutmachung des Schadens verurteilt. Als mildernd wurden unter anderem die bisherige Unbescholtenheit des 57-Jährigen sowie sein Geständnis anerkannt, erschwerend war der lange Tatzeitraum.