Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat auch in dieser Session nicht entschieden, ob die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie verfassungskonform ist. Die Verfassungsrichter werden die bereits im Dezember aufgenommenen Beratungen in der Juni-Session fortsetzen. Dies teilte ein Sprecher des VfGH am Donnerstag auf APA-Anfrage mit.
Aufhebung des Rauchverbotes gekippt
Die Stadt Wien, zwei Gastronomiebetriebe und eine jugendliche Nichtraucherin haben sich an das Höchstgericht gewandt. Sie wollen erreichen, dass die Aufhebung des - eigentlich ab Mai 2018 verfügten - Rauchverbots in der Gastronomie durch die türkis-blaue Regierung gekippt wird. Seither darf unter bestimmten Voraussetzungen in Lokalen weiter gequalmt werden.
Am 5. Dezember führte der VfGH eine öffentliche Verhandlung durch, um Details im Zusammenhang mit dem "Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes" (TNRSG) zu erörtern. Damals wurden die Beratungen auf die März-Session vertagt - und jetzt werden sie im Juni fortgesetzt.