Ein 51-jähriger Burgenländer, der mindestens 14 Personen aus seinem Familien- und Bekanntenkreis im Zeitraum von 2004 bis Ende 2017 um mehr als 880.000 Euro als "Anlageberater" gebracht haben soll, ist am Mittwoch zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann erklärte vor dem Schöffensenat: "Es tut mir wirklich von Herzen leid". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Geld für "Polizze" bezahlt
"Man hat heute einen sehr guten Eindruck bekommen, wie es den Opfern jetzt damit geht", meinte Staatsanwältin Verena Strnad. Zuvor hatte eine 63-jährige Zeugin zum Teil unter Tränen geschildert, wie sich alles zugetragen habe. "Er ist mein Großcousin, mein Mann war sein Trauzeuge, er ist der Firmpate meines Sohnes und mein Gatte sein Firmpate", erzählte sie zunächst über die Verwandtschaftsverhältnisse. Im Februar 2009 zahlte sie zunächst 10.920 Euro bei einer Versicherung, für die sie auch ein Polizze erhielt, ein. "Ich habe nicht gewusst, dass das Geld nicht dorthin geht, sondern zu ihm. Er ist immer zu uns gekommen und hat gesagt, er hat eine gute Veranlagung. Er hat uns das alles versprochen", berichtet sie.
Psychisch sei sie nun schwer angeschlagen und in Behandlung. Das Ausmaß des Schadens habe sie im Zuge der Einvernahme bei der Polizei erfahren. "Wir haben uns unseren Lebensabend und unsere Pension anders vorgestellt. Ich bin fertig bis zum geht nicht mehr, ich kann fast nicht mehr. Alles ist weg. Wir haben uns nichts gegönnt und jetzt steh ich da", so das Opfer, das einst sehr gut mit dem Angeklagten und seiner Familie befreundet war.
188.000 Euro weg
Ähnlich schilderte es auch der Schwiegervater der Tochter des 51-Jährigen: Er hatte eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommen und wollte das Geld anlegen. In neun Tranchen flossen insgesamt rund 188.000 Euro. Auch er sei nun in psychologischer Behandlung. "Ich verkrafte das nicht", meinte der Mann und erzählte verärgert: "Die Schwiegertochter und so tun alle so, als hätte man uns einen Sack Kartoffeln gestohlen".
Strnad forderte eine Tat- und Schuld angemessene Strafe. Diese habe "deutlich auszufallen - deutlich und unbedingt". Auch die Privatbeteiligtenvertreter schlossen sich dem an. Schöffensenatsvorsitzende Richterin Karin Lückl verwies in der Urteilsbegründung auf die Vielzahl von erschwerenden Gründen, etwa die Vielzahl der Geschädigten, den langen Tatzeitraum und den Missbrauch von Vertrauensverhältnissen. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.