Ein 34-jähriger Mann, der im vergangenen Herbst gewaltsam ins Floridsdorfer Kleingartenhaus des Wiener Bürgermeisters Michael Ludwig (SPÖ) eingedrungen ist, ist am Dienstag vom Landesgericht für Strafsachen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls ist bereits rechtskräftig.

Insgesamt wurde der serbischstämmige Serientäter für 16 Fakten verurteilt. Sie sei selbst schon von Einbrechern heimgesucht worden, meinte Richterin Claudia Zöllner in ihrer Urteilsbegründung: "Das ist ein wahnsinniger Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Menschen. Das ist keine Kleinigkeit." Aus generalpräventiven Gründen bedürfe es daher "strenger Strafen, um zu zeigen, dass das nicht geht".

Wusste nicht, wem das Anwesen gehört

Aus Sicht des Täters hatte sich der Coup beim Stadtoberhaupt, bei dem ihm am 1. November 2018 der Staatsanwaltschaft zufolge Schmuck im Wert von mehr als 5.000 Euro in die Hände fiel, nicht bezahlt gemacht. "Nach meiner Erinnerung war es viel weniger. Es war ganz wenig Gold", gab der geständige Angeklagte zu Protokoll. Der Serbe war in Ludwigs Garten-Refugium eingedrungen, indem er mit einem Stein zunächst ein faustgroßes Loch in eine Fensterscheibe schlug und sich in weiterer Folge Zutritt verschaffte. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass sich das Haus in prominentem Besitz befand: "Ich habe es erst später erfahren, dass es der Bürgermeister war." Das Objekt habe er "ganz zufällig" ausgewählt: "Vielleicht bin ich mit der Straßenbahn oder dem Taxi vorbei gefahren."

"Es ist auch kein Haus, das einen wahnsinnig beeindruckt", räumte die Richterin ein, nachdem sie einen Blick auf im Akt befindliche Schwarz-Weiß-Fotos vom Tatort geworfen hatte. "Er ist auch ein sozialistischer Bürgermeister", gab darauf Verteidiger Farid Rifaat zu bedenken. Rifaat bezeichnete seinen Mandanten als "keinen so geschickten Einbrecher". In zwölf Fällen hatte der Mann seine DNA-Spuren hinterlassen, obwohl er im Regelfall Handschuhe trug.

Langes Strafregister

Das Strafregister bescheinigte dem 34-Jährigen allerdings eine einschlägige kriminelle Vergangenheit. 2010 war er vom Wiener Landesgericht wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Noch im selben Jahr wurde er vorzeitig bedingt entlassen, abgeschoben und mit einem Aufenthaltsverbot belegt. Er änderte daraufhin in seiner Heimat seinen Familiennamen und reiste danach immer wieder nach Wien, wo seine Schwester lebt. Zumindest seit 2015 ging er in der Bundeshauptstadt wieder regelmäßig einbrechen, wobei er die Beute - laut Anklage Schmuck und Wertgegenstände im Gesamtwert von über 91.000 Euro - in einem Karton im Schlafzimmer seiner Schwester deponierte, in deren Wohnung er unterkam.

Die Schwester und deren Ehemann, die wegen Hehlerei mitangeklagt worden waren, wurden rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht ging davon aus, dass beide nicht wussten, dass der 34-Jährige regelmäßig mit Einbruchswerkzeug unterwegs war.