Am Montag tritt eine Novelle zur Verordnung über das automatisierte Fahren in Kraft. Einerseits erlaubt die Verordnung das freihändige Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit "Autobahnassistent mit automatischer Spurführung", teilte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer mit. Andererseits wird das automatische Einparken mit Einparkassistent zugelassen.

Im Detail sieht die Novelle vor, dass auf Autobahnen und mautpflichtigen Schnellstraßen eine Kombination aus Spurhalteassistent und Abstands-Tempomat aktiviert sein darf. Dabei dürfen auch die Hände vom Lenkrad genommen werden. "Allerdings muss man sofort eingreifen können, wenn eine unerwartete Situation auftritt", führte Hoffer aus. Ablenkende Tätigkeiten wie zum Beispiel das Bedienen eines Mobiltelefons bleiben weiterhin verboten. In Baustellenbereichen darf das System nicht verwendet werden.

Automatisches Einparken

Auch beim automatischen Einparken dürfen ab Montag die Hände vom Lenkrad genommen werden. "Aber nicht nur das. Man darf nun sogar aussteigen und von außen beobachten, wie sich das Fahrzeug in die Parklücke schiebt", meinte der stellvertretende Cheftechniker des ÖAMTC, Friedrich Eppel. Bei unerwarteten Situationen müsse man den Vorgang aber sofort abbrechen - wenn man sich außerhalb des Fahrzeuges befindet, entweder mittels Fernsteuerung oder Handy-App.

Der Einparkassistent darf prinzipiell bei Pkw und Lkw bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht verwendet werden. Wenn der Systemhersteller auch den Betrieb mit Anhängern zulässt, darf auch damit automatisiert eingeparkt werden. Diese Regelung gilt auch für das Ausparken. Die zulässige Maximalgeschwindigkeit beträgt in beiden Fällen zehn Stundenkilometer.