Mit einer bedingten Einweisung und drei Freisprüchen ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten ein Terror-Prozess zu Ende gegangen. Ein 21-Jähriger war laut Gutachten nicht zurechnungsfähig. Drei weitere junge Männer im Alter von 20, 21 und 25 Jahren wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Beim 21-jährigen österreichischen Staatsbürger wurde von einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unter Setzung einer Probezeit von fünf Jahren bedingt abgesehen. Für die Dauer der Probezeit wurde Bewährungshilfe angeordnet und Weisung erteilt, die begonnene Psychotherapie fortzusetzen. Sein Verteidiger Roland Schöndorfer gab - ebenso wie der Staatsanwalt zu allen Urteilen - keine Erklärung ab. Freisprüche gab es laut dem vorsitzenden Richter aufgrund mangelnder Beweise für einen 20-jährigen Mazedonier und zwei russische Staatsangehörige im Alter von 21 und 25 Jahren.
Es gab dem Richter zufolge "Freisprüche in Anklagepunkten, die auf Angaben eines anonymen Zeugen beruhten". Beim 21-Jährigen wären nach Urteil des Schöffensenats zu drei Punkten ein Schuldspruch zu fällen gewesen, wenn der junge Mann zurechnungsfähig gewesen wäre. Diese betrafen die von der Staatsanwaltschaft angelastete Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS). Zum Vorwurf des geplanten Raubüberfalls habe es keine entsprechenden Nachweise gegeben
Schwere Vorwürfe
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, 2017 eine Reise nach Syrien geplant zu haben, um für die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) zu kämpfen. Außerdem sollen sich die jungen Männer wechselseitig in ihrer radikalisierten Einstellung bestärkt und versucht haben, andere vom IS zu überzeugen. Treffen sollen in Moscheen oder im Gebetsraum des Universitätsklinikums St. Pölten stattgefunden haben, die Mitglieder sollen aber auch auf offener Straße aktiv gewesen sein. Die Kommunikation soll über eine WhatsApp-Gruppe gelaufen sein, über die regelmäßig Propagandavideos - u.a. von IS-Kämpfern mit Fahnen oder Enthauptungen - verbreitet worden sein sollen. Die Gruppe soll auch mit IS-Sympathisanten in Wien in Kontakt gestanden sein.
Auch Raubüberfall
Dem von Rechtsanwalt Roland Schöndorfer verteidigten 21-Jährigen wurde auch ein geplanter Raubüberfall auf ein Waffengeschäft in St. Pölten vorgeworfen, um an Waffen für den Kampf in Syrien zu kommen. Der junge Mann soll zum vermeintlichen Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sein. Der 21-Jährige gab am Donnerstag an, derzeit Zivildienst zu machen und daneben eine geringfügige Beschäftigung auszuüben. Die anderen Beschuldigten im Alter von 20, 21 und 25 Jahren wurden von Rechtsanwalt Wolfgang Blaschitz vertreten, sie bestritten die Vorwürfe.
Urteil gefallen
Zu Mittag fiel dann das Urteil: eine bedingte Einweisung und drei Freisprüche.