In Krems ist am Montag ein Verbotsgesetz-Prozess nach einem OGH-Urteil teilweise neu verhandelt worden. Die Geschworenen stimmten - im Gegensatz zu 2018 - dafür, dass der 67-Jährige nicht zurechnungsfähig sei. Das Gericht wies den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ab. Der Mann wurde in Folge enthaftet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Akademiker saß seit 15 Jahren durchgehend in Haft. Er war am 26. März 2018 nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen worden. Der Mann hatte von Oktober 2016 bis Juli 2017 zahlreiche Schreiben u.a. an den Justizminister, an Staatsanwaltschaften, Gerichte und die 183 Parlamentsabgeordneten geschickt. Damals waren die Geschworenen dem Gutachter nicht gefolgt und hatten den Mann als zurechnungsfähig angesehen. Er hatte vier Jahre Haft erhalten, zusätzlich hatte das Gericht eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch angeordnet. Daraufhin hatte der OGH das Urteil teilweise aufgehoben. Vor einem neu zusammengesetzten Schwurgericht war am Montag die Zurechnungsfähigkeit des 67-Jährigen erneut Thema.
"Fakten richtiggestellt"
Der Mann weist nach Gerichtsangaben fünf einschlägige Vorstrafen nach Paragraf 3h Verbotsgesetz auf, zuvor war er laut seiner Aussage einige Jahre auf der Flucht. Er verwies in den Schreiben auf ein von ihm in den 1990er-Jahren verfasstes Gutachten, demnach hätten mit Zyklon B keine Gaskammern betrieben werden können. Gegen das Verbotsgesetz habe er nicht verstoßen, meinte er am Montag: "Ich habe nie den Holocaust geleugnet. Ich habe verschiedene Fakten richtiggestellt." Seit Jahren würden Kinder nach Mauthausen "geschleppt" und ihnen "gefälschte Gaskammern" gezeigt. In Zusammenhang mit seinen Verurteilungen ortete er "Amtsmissbrauch", Anwälte hätten vom "größten Justizskandal der Zweiten Republik" gesprochen.
Ein Sachverständiger stufte den Mann am Montag als zurechnungsfähig ein. Ein "Obergutachter" kam - wie die erste Expertise 2018 - zum gegenteiligen Ergebnis. Der 67-Jährige leide an einer wahnhaften Störung. "Er ist zutiefst von der Richtigkeit seines Gutachtens überzeugt", dieses Thema würde zweieinhalb Jahrzehnte seines Lebens bestimmen, meinte der Sachverständige über den 67-Jährigen. Den Anspruch des Mannes formulierte er folgendermaßen: "Er will das gesamte Geschichtsverständnis Europas verändern."
Er werde keine weiteren Schreiben mehr schicken, meinte der 67-Jährige auf die Frage der vorsitzenden Richterin. "Ich bin ja nicht der Don Quijote." Die Richterin hielt seinen Aussagen entgegen, dass er u.a. wenige Monate nach dem Prozess 2018 ein Schreiben an Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) geschickt, im November an einen der bestellten Sachverständigen sein Gutachten übermittelt und am 14. Februar 2019 eine als "Strafanzeige" betitelte Eingabe an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gemacht habe.
Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung
Das Urteil der Geschworenen, wonach der 67-Jährige nicht zurechnungsfähig ist, fiel nach mehrstündiger Beratung einstimmig. Das Gericht wies den Antrag auf Einweisung ab. Laut der vorsitzenden Richterin liegen nicht alle laut Gesetz dafür notwendigen Voraussetzungen vor. Die zu befürchtenden Taten würden keine mit Strafe bedrohten Handlungen mit schweren Folgen darstellen. Hier gelte es auch den Adressatenkreis der Schreiben - u.a. Behörden und Institutionen - zu beachten.
Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Dem Antrag des Verteidigers Wolfgang Blaschitz auf Enthaftung seines Mandanten wurde Folge gegeben. Der 67-Jährige wurde am Montagabend auf freien Fuß gesetzt.