Weil sie vom Konto einer älteren Freundin innerhalb weniger Wochen 66.500 Euro behoben haben soll, ist eine 75 Jahre alte Wienerin am Freitag als gewerbsmäßige Betrügerin vor Gericht gestanden. Die ältere Dame war über diesen Vorwurf empört. Sie sei die Einzige gewesen, die sich um die gesundheitlich angeschlagene Freundin gekümmert hätte und sei dafür von dieser mit Geldgeschenken bedacht worden.

Erben sollten nichts bekommen

"Sie wollte es so haben. Sie war eine sehr energische, selbstbestimmte Person. Sie wollte auf keinen Fall, dass ihre Erben etwas bekommen", behauptete die 75-Jährige am Landesgericht für Strafsachen. Mit ihren Verwandten habe ihre Freundin kaum Kontakt gehabt: "Sie war hochgebildet, hat fünf Sprachen gesprochen. Das war nicht ihr Niveau."

Verfahrensgegenständlich sind Geldbehebungen zwischen 8. Juli und 15. November 2016, nachdem die sehr vermögende Freundin - sie war damals 82 Jahre alt - am 7. Juli der Angeklagten eine notariell beglaubigte Vollmacht eingeräumt und dieser damit Zugriff auf ihr Konto ermöglicht hatte. "Das war ihr Wunsch. Ich habe gemacht, was sie wollte. Sie wollte das Geld nicht für ihre Verwandten aufheben", versicherte die 75-Jährige einem Schöffensenat (Vorsitz: Philipp Schnabel). Immer wieder habe die Freundin ihr erklärt, sie wolle nicht, dass ihre Angehörigen nach ihrem Tod etwas bekommen.

Fortgeschrittene Demenz

Laut Anklage soll die 82-Jährige zu diesem Zeitpunkt aber schon unter fortgeschrittener Demenz gelitten haben und gar nicht mehr geschäftsfähig gewesen sein. Die Angeklagte habe das ausgenutzt, ihr die Vollmacht unterschoben und sich damit das fremde Geld erschlichen. "Sie war bis zuletzt geschäftsfähig", hielt die 75-Jährige dem entgegen. Ihre Freundin sei zwar körperlich schlecht beisammen, geistig aber "voll da" gewesen. So habe sie sich aus eigenem Antrieb in ein Pflegeheim eingewiesen und dort selbstbestimmt Behandlungen genehmigt oder abgelehnt. Weder das Pflegepersonal noch der Notar, in dessen Gegenwart die Vollmacht abgefasst wurde, hätten einen geistigen Abbau erkannt.

Wo ist das Geld?

Auf die Frage, was mit dem Geld geschehen sei, verwies die Angeklagte auf die Anschaffung eines Spezialbetts. Auch die Wohnung der 82-Jährigen habe geputzt werden müssen. Schließlich räumte sie aber ein, das meiste habe sie bekommen: "Ich war immer für sie da."

Noch wenige Stunden vor dem Tod der im November 2016 Verstorbenen hatte die Angeklagte zwei Geldbehebungen in Höhe von insgesamt 9.500 Euro getätigt. "Sie hat gesagt, ich soll es behalten. Dann ist sie gestorben", schilderte die 75-Jährige. Zur Ladung einer Fülle von Zeugen wurde die Verhandlung auf Anfang April vertagt.