Nach einem Messerangriff in einem Badener Park ist ein 20-Jähriger am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Afghane hatte im September 2018 einen gleichaltrigen Landsmann attackiert. Der Betroffene leidet laut einem Gutachten an paranoider Schizophrenie und ist nicht zurechnungsfähig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wäre der junge Mann zurechnungsfähig und damit schuldfähig gewesen, wäre ihm die Tat als versuchte absichtlich schwere Körperverletzung zuzurechnen gewesen. Sieben der acht Geschworenen votierten für dieses Delikt, die Frage nach versuchtem Mord wurde einstimmig verneint. Die Zusatzfrage nach der Zurechnungsunfähigkeit des 20-Jährigen wurde von allen Laienrichtern bejaht.
Befehle von "Stimmen"
Laut dem Betroffenen hatten ihm "Stimmen" befohlen, mit dem Küchenmesser zuzustechen. Der Angreifer und das Opfer wohnten gemeinsam in einer Flüchtlingsunterkunft. Tatort war ein Park beim Badener Bahnhof. "Ich habe ihn um eine Zigarette gefragt und dann habe ich Stimmen gehört. Stimmen, die sagten, ich soll ihn mit einem Messer stechen", gab der subsidiär Schutzberechtigte laut Dolmetscher an. Er hatte aus seiner Hosentasche ein Küchenmesser herausgeholt und mit der neun Zentimeter langen Klinge nach unten eine waagrechte Schnittbewegung gegen das Gesicht seines Landsmanns ausgeführt.
Das Opfer war zurückgewichen, sodass es eine oberflächliche, sieben Zentimeter lange Verletzung an der Wange erlitt. Weitere Angriffe hatte der Mann mit Fußtritten abwehren können. Dabei habe der 20-Jährige versucht, mit der Klinge von oben nach unten auf seinen Oberkörper einzustechen. "Wenn er mich mit dieser Bewegung getroffen hätte, wäre ich tot", meinte das Opfer laut Übersetzer.
Mit Messer verfolgt
Bei der Flucht Richtung Bahnhof soll ihm der 20-Jährige mit dem Messer in der Hand nachgelaufen sein und gerufen haben: "Warte, ich schlag dich." Er hatte den Gleichaltrigen aber nicht mehr einholen können. Beim Eintreffen der inzwischen von Zeugen verständigten Polizei hatte der 20-Jährige das Messer in einen Brunnen geworfen. Das habe ihm ebenfalls die Stimme gesagt, meinte der junge Mann. Die verschriebenen Medikamente habe er seit einem Monat vor dem Vorfall nicht mehr genommen. Der Betroffene war am Tatort festgenommen worden.
Hätte der 20-Jährige das Opfer durch die geschilderten Bewegungen mit dem Messer getroffen, wäre mit schweren oder lebensgefährlichen Verletzungen zu rechnen gewesen, führte Gutachter Wolfgang Denk aus. Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl empfahl eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, der 20-Jährige sei nicht zurechnungsfähig. Der Betroffene soll unter dem Einfluss paranoider Schizophrenie oder akuter polymorpher psychotischer Störung mit schizophrenen Symptomen gehandelt haben. "Er braucht unbedingt eine kontrollierte Therapie und ein kontrolliertes soziales Umfeld", so der Gutachter, sonst seien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit neuerliche Tathandlungen zu erwarten.
Der Afghane war bereits 2017 mit einem abgebrochenen Flaschenhals auf jemanden losgegangen - dafür erhielt er nach Gerichtsangaben in Wien eine teilbedingte Freiheitsstrafe. Laut einem Situationsbericht des Betreibers der Flüchtlingsunterkunft habe der 20-Jährige ein "bizarres, auffälliges, bedrohliches Verhalten" an den Tag gelegt und seine Medikamente nicht genommen.