Das Urteil im Zivilprozess nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45-jährige Deutsche im Juli 2014 im Tiroler Stubaital ist am Donnerstag ergangen. Dies berichtete der ORF Tirol. Demnach muss der vom Witwer beklagte Landwirt 490.000 Euro zahlen. Der Bauer will gegen das Urteil berufen.
Über die Urteilsbegründung war laut ORF Tirol zunächst nichts bekannt. Der Zivilprozess war vor rund zwei Wochen am Landesgericht Innsbruck zu Ende gegangen. Die Hinterbliebenen hatten den Landwirt auf Schadenersatz geklagt. Sie warfen ihm vor, gegen die Sorgfaltspflicht eines Tierhalters verstoßen zu haben.
Der Bauer hatte während des Prozesses mehrmals darauf verwiesen, dass er Hinweis- und Warnschilder, die auf die Mutterkuhhaltung aufmerksam machten, bei den Zugängen zu seiner Weide angebracht hatte. Der Anwalt des Witwers beharrte jedoch darauf, dass der Landwirt dazu verpflichtete gewesen wäre, die Tiere von der Straße fernzuhalten, da diese öffentlich ist.
"Lawine" für Tierhalter
In der Urteilsbegründung hieß es, dass der Bauer das Gebiet, in dem seine Kühe grasten, einzäunen hätte können. "Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der Viehhalter den Weg abzäunen und so den Unfall hätte verhindern können", sagte der Anwalt des Landwirts, Ewald Jenewein, gegenüber dem ORF Tirol.
Jenewein sah mit dem Urteil, sollte es rechtskräftig werden, eine "Lawine von Folgen insbesondere für Viehhalter im alpinen Bereich". "Die freie Weide würde es dann nicht mehr geben, weil man dann jede Fläche von stärker frequentierten Wegen abzäunen muss. Und dann kommt noch das große Problem mit der Frage, ab wann ist ein Weg stärker frequentiert?", meinte Jenewein. Eine Folge daraus könnte sein, dass Landwirte ein Queren ihrer Gründe nicht mehr erlauben, so der Anwalt. Das freie Wegerecht nach dem Forstgesetz gelte nämlich nur für den Wald und nicht für freie Weideflächen.
Unglück im Pinnistal
Die 45-Jährige war am 28. Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Kühe plötzlich seitlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch ihren Verletzungen. Nach Angaben der Exekutive hatte es die Herde vermutlich auf den angeleinten Hund der Frau abgesehen. Das Tier soll sich laut einem Zeugen zuvor aber nicht aggressiv den Kühen gegenüber verhalten haben. Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche zu Tode getrampelt wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.