Im Fall des in Dornbirn ermordeten Sozialamtsleiter bestand gegen den tatverdächtigen türkischen Asylwerbers laut Behördenangaben wegen seines offenbar langen Strafregisters ein unbefristetes Rückkehrverbot für den gesamten Schengenraum. Die rechtliche Situation in dem Fall sorge für "Unverständnis und Ärger", so Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Die Behörden kündigten an, die Sicherheitskonzepte für das Landhaus und die vier Bezirkshauptmannschaften zu überarbeiten.

Tatverdächtiger "Kurdenkämpfer"

Dass der Mann, nach seinen Angaben Kurdenkämpfer, trotz des wegen mehreren Eigentumsdelikten bestehenden Aufenthaltsverbots einen Asylantrag stellen konnte bzw. dass er sich während des laufenden Asylverfahrens auf freiem Fuß befand, sei eine "offene Fragestellung", so Landeshauptmann Wallner. "Damit kann man nicht zufrieden sein, das ärgert mich massiv", sagte Wallner. Der Mann reiste Anfang des Jahres illegal nach Österreich ein, offenbar per Lkw mit einem Schlepper.

Er stellte dann am 7. Jänner in Thalham einen Asylantrag und reiste privat nach Vorarlberg. Der Bruder des Mannes lebe mit seiner Familie im Land. Am 18. Jänner wurde er vom Bund dem Land Vorarlberg zur Übernahme in die Grundversorgung angeboten, was das Land abgelehnt und dabei auf die kriminelle Vorgeschichte des Mannes aufmerksam gemacht habe. In die BH Dornbirn habe er sich begeben, um einen Antrag auf Mindestsicherung zu stellen. Er erwartete Geldleistungen, die Behörde konnte ihm nicht prompt weiterhelfen.

Wallner erklärte, am Donnerstag ein Telefonat mit Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) geführt zu haben. Darin habe er ihn gebeten, sich die rechtliche Seite des Falles genau anzuschauen."Niemand versteht diesen Zustand, ich auch nicht", so Wallner. Die Zusicherung einer genauen Prüfung des Falls habe er erhalten. Die Rechtslage müsse genau angeschaut werden, das werde nicht einfach. Man könne angesichts des unfassbaren Vorfalls nicht zur Tagesordnung übergehen, sagte Wallner weiter. Auf eine entsprechende Journalistenfrage wollte Wallner daraus keine Infragestellung der Menschenrechtskonvention verstanden wissen, doch in Kenntnis des Aufenthaltsverbots und der kriminellen Vergangenheit des Mannes stelle sich die Frage, warum etwa keine Schubhaft gegen den Mann verhängt oder warum kein Schnellverfahren eingeleitet worden sei.

Zunehmende Besorgnis

Man lege viel Wert auf einen offenen Behördenzugang, man stelle nun aber fest, dass das an seine Grenzen stoße. Die bestehenden Sicherheitskonzepte seien gut, aber nicht ausreichend, hielt Wallner fest. Man nehme eine zunehmende Besorgnis bei den Behördenmitarbeitern wahr. Aggressive Bürger würden Mitarbeiter unter Druck bringen. Hier wolle man zum Schutz weitere Maßnahmen ergreifen, zum einen bauliche, zum anderen Schulungen. Seit Mitte 2018 laufe eine Überarbeitung der Sicherheitskonzepte des Landhauses und der vier Bezirkshauptmannschaften.

Dazu gehörten etwa eine interne Notfallkoordinationsstelle, Alarmtasten an gefährdeten Arbeitsplätzen, Handlungsempfehlungen und Schulungen für Mitarbeiter, Online-Zugriff auf Gebäudepläne für die Polizei und die Überwachung der Zugänge. Erste Maßnahmen, etwa eine Sicherheitsschleuse am Haupteingang des Landhauses wurden bereits realisiert, mobile Sicherheitsschleusen für die Bezirkshauptmannschaften seien bestellt. Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP) sprach von einer "völlig neuen Gefährdungssituation", die in der weiteren Konzeptionierung Berücksichtigung finden müsse.

"Die Sicherheit für unsere Mitarbeiter hat oberste Priorität", betonte Gantner.