Das Oberlandegericht Linz hat Ende Jänner das erstinstanzliche Urteil gegen einen damals 13-jährigen Torhüter eines Pongauer Fußballvereins bestätigt, der einem gleichaltrigen Stürmer 11.000 Euro Schadenersatz zahlen muss. Das berichteten die "SN" am Samstag. Der Bursch hatte bei der Begegnung im April 2017 dem Spieler eines Club aus der Stadt Salzburg einen Schien- und Wadenbeinbruch zugefügt.
Der Tormann soll mit gestrecktem Fuß voll in das Bein des Gegners gesprungen sein, ohne jede Aussicht, den Ball zu erreichen, hieß es in dem Bericht der "Salzburger Nachrichten". Der schwer verletzte Bub brachte daher beim Landesgericht Salzburg wegen des brutalen Fouls Schadenersatzklage in Höhe von 15.000 Euro ein. Der Tormann hätte trotz seines Alters von unter 14 Jahren wissen müssen, dass es sich um keine "zulässige Ballabwehr" gehandelt habe, so die Begründung.
Mit Berufung abgeblitzt
Die Zivilrichter verurteilten den Burschen im Oktober 2018 dann auch zur Zahlung von 11.000 Euro. Dieser ging aber in Berufung, doch das Linzer Oberlandesgericht bestätigte am 21. Jänner das Urteil erster Instanz und ließ keine ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof zu. Damit ist das Urteil rechtskräftig, obwohl der 13-Jährige noch nicht deliktsfähig war. Der Teenager verfügte aber laut SN über eine - von den Eltern für ihn abgeschlossene - Haftpflichtversicherung, daher war die Klage zulässig.