Die Staatsanwaltschaft Wien wird das Urteil um umstrittenesexuelle Übergriffe eines afghanischen Lehrlings auf eine slowakische Studentin am Donauinselfest 2017 erneut bekämpfen. Wie eine Sprecherin der Anklagebehörde am Freitag auf APA-Anfrage mitteilte, wurde auch im zweiten Rechtsgang gegen die erstinstanzliche Entscheidung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.
Der 20 Jahre alte Afghane hatte am 24. Juni 2017 die Studentin vor einer Konzertbühne bedrängt, indem er sie von hinten antanzte, betastete und sich an sie presste. Als sie Reißaus nahm, folgte er ihr, soll sie gepackt, mit Schwung in ein Gebüsch gezerrt und sich aus Sicht der Anklagebehörde in Vergewaltigungsabsicht auf sie gelegt haben, wobei er ihr bereits das T-Shirt hochgehoben hatte, als ein Polizist dazwischentrat.
Der Beamte in Zivil hatte den aufdringlichen Mann schon vor der Bühne beobachtet und war diesem gefolgt. Er verhinderte Gröberes, indem er den Afghanen mit Hilfe einer eingeschalteten Taschenlampe im dunklen Buschwerk am Körper der Frau entdeckte und ihn von ihr zerrte.
Der 20-Jährige wurde in der vorigen Woche am Landesgericht zu 21 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt verurteilt, wobei allerdings wie schon im ersten Rechtsgang die inkriminierte versuchte Vergewaltigung verneint wurde. Der übergriffige Mann wurde lediglich wegen geschlechtlicher Nötigung schuldig erkannt. Diese Rechtsansicht hatte bereits ein Schöffensenat im ersten Verfahren im Oktober 2017 gefällt, was von der Anklagebehörde mit Erfolg bekämpft wurde.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Ersturteil wegen mangelnder Beweiswürdigung - die anschauliche Zeugenaussage des Polizisten, die nach Ansicht des Höchstgerichts für eine Vergewaltigung und damit für die Anklage sprach - auf und ordnete eine Neudurchführung des Verfahrens an.
Sollte das nunmehrige Urteil wiederum mit Fehlern behaftet sein, könnte es in dieser Sache zu einer dritten Hauptverhandlung kommen.