Das Arbeitsmarktservice (AMS) wird voraussichtlich gegen ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) berufen. Aggressives Verhalten in AMS-Kursen ist laut BVwG den Trainern zumutbar und nicht zwangsläufig ein Grund für Sanktionen. Ein Mann hatte seine Fortbildung mit Drohungen gestört, weswegen er ausgeschlossen und ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes vorübergehend gestrichen wurde.
Der Kursteilnehmer legte Beschwerde ein und bekam laut Erkenntnis, das der APA vorliegt, Recht. Das AMS prüft derzeit das Urteil im Detail. "Ich gehe davon aus, dass wir uns dagegen noch wehren werden, um einfach hier auch Klarheit zu bekommen beim Höchstgericht", sagte AMS-Vorstand Johannes Kopf im Ö1-Morgenjournal. Es sei "nicht ganz klar, wie das ausgehen wird. Also siegessicher sind wir nicht, das möchte ich sagen". Es gehe "nun um die Frage, welches Verhalten zu viel sei".
Auch Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will sich den Entscheid des BVwG "genau ansehen und prüfen". "Die Rechtsprechung stellt für uns eine völlig neue Situation dar", sagte sie in einer ersten Reaktion am Mittwoch.
Wie viele Fälle aggressiven Verhaltens von Kursteilnehmern inklusive zeitweiser Sperre des Arbeitslosengeldes zuletzt verzeichnet wurden, darüber gibt es laut AMS keine genauen Zahlen. "Es sind nicht hunderte Fälle", betonte der AMS-Vorstand.
Im Jahr 2018 gab es mehr als 31.000 Sperren - ein Plus von 61 Prozent gegenüber dem Vorjahr - wegen Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulung. Der Anstieg wird vom AMS unter anderem mit der stark ausgebauten überregionalen Vermittlung begründet.