Aggressives Verhalten in Kursen des AMS ist laut Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den Trainern zumutbar und nicht zwangsläufig ein Grund für Sanktionen. Ein Mann hatte seine Fortbildung mit Drohungen gestört, weswegen er ausgeschlossen und ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Zeit gestrichen wurde. Er legte Beschwerde ein und bekam laut Erkenntnis, das der APA vorliegt, Recht.
Arbeitslosengeld verloren
Konkret ist das Aussetzen des Bezuges in Paragraf 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes geregelt. So kann etwa eine vorübergehende Sperre verhängt werden, wenn die Teilnahme bei den vermittelten Kursen verweigert wird. Weiter heißt es aber auch: Wenn die arbeitslose Person den Erfolg der Maßnahme vereitelt, so verliert sie zumindest für sechs Wochen den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das kann etwa die Störung eines Kurses zur Fortbildung sein.
Im vom BVwG behandelten Fall wurde ein Kurs eines Trägervereins massiv gestört, Kursteilnehmer fühlten sich bedroht. Dennoch scheint laut BVwG der Ausschluss aus der Maßnahme "eine übereilte Entscheidung der Clearingtrainerinnen gewesen zu sein", heißt es in dem Erkenntnis. Es sei davon auszugehen, "dass die Trainerinnen mit solchen Personen umzugehen vermögen, zumal der Beschwerdeführer sicher nicht der erste war, der sich unangemessen verhalten hat".
Weiters führt das BVwG ins Rennen, dass sich der Mann schnell wieder beruhigt habe - "einer Weiterführung des Kurses stand somit nach Ansicht des erkennenden Senats nichts entgegen". Auch die "Notwendigkeit des Ausschlusses" sei "nicht ersichtlich", da zumindest versucht werden hätte müssen, den Beschwerdeführer "wieder in die Gruppe zu integrieren".
Hartinger-Klein will Urteil prüfen
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will sich das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, wonach aggressives Verhalten in AMS-Kursen bis zu einem gewissen Grad nicht zu Sanktionen führen darf, "genau ansehen und prüfen". "Die Rechtsprechung stellt für uns eine völlig neue Situation dar", sagte sie in einer ersten Reaktion am Mittwoch zur APA.
Grundsätzlich stellte Hartinger-Klein fest: "Bedrohungen von Mitarbeitern des AMS, Trainern und Kursteilnehmern sind für mich nicht hinnehmbar."
Auch Kopf will prüfen
AMS-Vorstand Johannes Kopf will das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) "im Detail prüfen". Kopf plädierte in einer ersten Stellungnahme für eine differenzierte Sichtweise: "Weil sozial abweichendes bzw. aggressives Verhalten aber auch gewisse psychische Krankheitsbilder oft mit Jobverlust einhergehen bzw. (insb. längere) Arbeitslosigkeit nicht nur zu Existenzängsten, sondern auch dem Gefühl von Hilfslosigkeit führen kann, ist die tägliche Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen in den AMS Geschäftsstellen, aber auch in unseren Schulungs- bzw. Beratungseinrichtungen, immer wieder auch psychisch sehr herausfordernd", schreibt der AMS-Vorstand in einem Posting auf seinem Facebook-Profil.
Trainer müssten "schwierige, gelegentlich als bedrohlich empfundene Situationen" meistern oder "einfach zum Beispiel verzweifelten Menschen wieder Hoffnung" machen, so Kopf. Zur Unterstützung würde das AMS beziehungsweise die Schulungsbetriebe "viel in unterschiedlichste Maßnahmen wie zB. Mitarbeiterschulungen zu deeskalierenden Gesprächsführung, organisatorische, bauliche und sonstige Sicherheitsmaßnahmen, die Gestaltung von Warteräumen" investieren. Das AMS lässt die Arbeitslosen-Schulungen von externen Bildungsträgern durchführen. Die Trainer sind bei den externen Organisationen angestellt.
Kopf bedankte sich außerdem in seinem Facebook-Posting "bei allen unmittelbaren oder mittelbaren Kolleginnen und Kollegen, die sich tagtäglich bemühen, einen sehr guten Job zu machen".