Ein pensionierter Ex-Offizier des Bundesheeres aus Salzburg, der im Verdacht steht, von 1992 bis Ende September 2018 für Russland spioniert zu haben, muss wegen Tatbegehungsgefahr weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Das ist das Ergebnis einer Haftprüfungsverhandlung am Freitag am Landesgericht Salzburg. Der 70-jährige Salzburger wurde am 30. November 2018 in U-Haft genommen.
Die Haftfrist beträgt laut Gerichtssprecher Peter Egger einen Monat. Spätestens am 14. Jänner 2019 werde eine neuerliche Haftprüfung stattfinden. Der Beschluss über die Fortsetzung der U-Haft ist rechtskräftig. Der Beschuldigte und auch der Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel.
Verteidiger Michael Hofer hat allerdings eine Grundrechtsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof eingebracht. Er bezeichnete die Verhängung der U-Haft als gesetzeswidrig. Seiner Rechtsmeinung nach würden keine Haftgründe vorliegen, weil der ehemalige Oberst seit fünf Jahren in Pension sei und daher weder Staats- noch militärische Geheimnisse preisgeben könne. Zudem habe der Salzburger auch zuvor keine derartigen Geheimnisse an andere Länder verraten.
Gegen den Salzburger wird wegen des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), des Verbrechens des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie wegen vorsätzlicher Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz) ermittelt.