Über die Frage, ob es in der evangelisch-lutherischen Kirche in Österreich künftig Trauungen für homosexuelle Paare geben wird, sollen nun die Pfarrgemeinden beraten. Das hat die Synode, das evangelische "Kirchenparlament" heute in Wien beschlossen. Im Rahmen eines Fragebogens wird die Meinung zum Thema eingeholt, auf dieser Basis wird sich dann am 9. März eine Sonder-Synode mit dem Thema beschäftigen, wie der Evangelische Pressedienst berichtet.

Konkret geht es in der Befragung der Pfarrgemeinden etwa darum, ob und in welcher Form einzelne Gemeindevertretungen eine mögliche "Ehe für alle" in ihrer Gemeinde ablehnen können.

Dabei gibt es mehrereAspekte:

  • Voraussetzung für eine Trauung homosexueller Paare ist ein vorausgegangener positiver Beschluss der Pfarrgemeinde.
  • Gemeinden können sich gegen die Möglichkeit der Trauung Homosexueller aussprechen.

  • Gilt dann die gewählte Variante nur für gemeindeeigene Kirchengebäude oder für das gesamte Pfarrgemeindegebiet?

Auch soll geklärt werden, ob es kirchliche Segnungen künftig auch für eingetragene Partnerschaften für homo- und heterosexuelle Paare geben soll.

Bischof Michael Bünker
Bischof Michael Bünker © (c) ORF



Nach fast vierstündiger intensiver Debatte stimmten 54 von 63 Mitgliedern der Synode für diesen Antrag. Die Synode gibt damit eine Empfehlung ihres theologischen Ausschusses an die 194 lutherischen Gemeinden mit rund 285.000 Mitgliedern weiter. In dem Schreiben heißt es: "Die Bedingungen, unter denen Menschen heute ihre Beziehungen in verlässlicher und verbindlicher Form leben, haben sich gegenüber den Entstehungszeiten von Bibel und Bekenntnisschriften geändert". Die Kirche solle auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften würdigen "sofern sie auf lebenslange Treue, gegenseitige Fürsorge und Beistand ausgerichtet sind."

Um unterschiedlichen Auffassungen zu homosexuellen Partnerschaften innerhalb der Kirche Rechnung zu tragen, sollen kirchliche Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare nur in solchen Pfarrgemeinden durchgeführt werden, in denen Gemeindevertretung und Pfarrerin bzw. Pfarrer sich dafür aussprechen. Die Gemeinschaft der Kirche, heißt es in dem Papier, werde durch diese unterschiedlichen Auffassungen und die Entscheidungsautonomie der Pfarrgemeinden "nicht in Frage gestellt".