St. Pölten erhält ab dem 1. November mit dem Sparkassenpark eine zweite Schutzzone. Die Verordnung tritt voraussichtlich am 21. Dezember wieder außer Kraft, teilte die Polizei am Mittwoch in einer Aussendung mit. Ziel sei, die Kriminalität, die sich von der bestehenden Schutzzone beim Bahnhof in Richtung Sparkassenpark verlagert habe, einzudämmen, sagte Polizeisprecher Walter Schwarzenecker.
Die Verordnung erfolgt zum Schutz von Minderjährigen. Diese sollen vor allem vor Bedrohungen durch Suchtmittelkriminalität abgeschirmt werden, so Schwarzenecker. Auch Diebstähle, Sachbeschädigungen und Verstöße gegen das Verbotsgesetz fanden laut dem Polizei-Sprecher in der Vergangenheit im Sparkassenpark statt und sollen vermieden werden.
Zur regelmäßigen Anwesenheit der Exekutive soll eine intensive Präsenz des Stadtpolizeikommandos St. Pölten im Sparkassenpark kommen. Sicherheitsorgane können Personen am Betreten der Schutzzone hindern und gegebenenfalls wegweisen.