In Salzburg ist am Donnerstagnachmittag eine schwer suchtkranke junge Frau zu 20 Monaten Haft verurteilt worden. Die 32-Jährige soll im vergangenen Juni im Rausch einen Hund vom Balkon ihrer Wohnung im 2. Stock geworfen haben. Als die Polizei eintraf, rastete sie aus und trat und schlug nach den Beamten. Sechs Monate der Strafe wurden heute unbedingt ausgesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bei dem Angriff der Frau war ein Polizist verletzt worden. Er befand sich neun Tage im Krankenstand. Weil die siebenfach vorbestrafte Angeklagte auch auf zwei Ärzte der Landesnervenklinik losgegangen sein soll, sie bespuckte, kratze und biss, wurde sie nach dem Vorfall im Juni in U-Haft genommen. Zugleich war sie in der Vergangenheit schon einmal wegen Tierquälerei verurteilt worden. Ob der Hund durch den Sturz Verletzungen davon trug, war nicht bekannt.
"Sie kann sich nicht an jedes Detail erinnern", sagte ihr Pflichtverteidiger heute. Als er mit ihr den Strafantrag besprochen habe, sei seine Mandantin schockiert über ihr Verhalten gewesen. "Sie hat zunächst gemeint, das kann sie nicht gewesen sein." Am Donnerstag zeigte sich die 32-Jährige aber im Wesentlichen geständig. "Ich habe unter Alkohol Handlungen gesetzt, die ich nüchtern nie gemacht hatte", sagte sie zu Richter Günther Nocker. "Ich bin sicher kein rachsüchtiger und gewalttätiger Mensch. Aber ich werde aggressiv, wenn ich mich in die Enge getrieben fühle."
"ein ganz normales Mädchen"
Dabei war die Pongauerin bis zu ihrem 18. Lebensjahr ein "ganz normales" Mädchen. Bis sie nach der Matura zum Studium nach Wien zog und dort mit Suchtgift in Kontakt kam. Die Drogen wurden zusehends härter, dazu kamen erste Eigentumsdelikte. Schon in ihrer Wiener Zeit war sie unzählige Male wegen Drogenräuschen und psychischer Entgleisungen in Behandlung. Daran änderte auch ein Umzug nach Salzburg nichts - auch wenn sich ihre Sucht zusehends auf Alkohol verlagerte. Die junge Frau blieb arbeitsunfähig. Alleine seit dem Jahr 2011 wurde sie insgesamt 91 Mal stationär in der Landesnervenklinik aufgenommen.
Das Problem sei, sagte eine neuropsychiatrische Gutachterin heute, dass sie nach der Ausnüchterung immer recht schnell stabil war und wieder nach Hause entlassen wurde. "Und da begann das Unglück von vorne." Die Prognose für die Angeklagte sei mäßig günstig, aber nicht ganz hoffnungslos, erklärte die Sachverständige. "Sie braucht dringend eine stationäre Alkoholentwöhnung."
Dieser Empfehlung schloss sich Richter Nocker heute an: "Es ist ihre letzte Chance, ich hoffe sie schaffen das", sagte er nach dem Urteil zur jungen Frau und entließ sie bedingt aus dem Gefängnis. "Wenn das nicht hinhaut, kann es beim nächsten Mal keine teilbedingte Strafe mehr geben." Die 32-Jährige muss nun binnen drei Monaten eine entsprechende Entzugseinrichtung finden.