Das Verfahren in Leoben gegen Karl "Charly" Kahr wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe ist wegen Verjährung eingestellt worden. Dies sagten am Mittwoch sowohl der Sprecher der Staatsanwaltschaft Leoben, Andreas Riedler, als auch Kahrs Rechtsvertreter, Manfred Ainedter, der APA.
Neben einem Verfahren in Bludenz wegen übler Nachrede, läuft noch eine medienrechtliche Klage gegen die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) am Wiener Landesgericht für Strafsachen. Dazu findet am morgigen Donnerstag eine erste Verhandlung statt. Die Zeitung war im Februar mit Vorwürfen an die Öffentlichkeit gegangen, der mittlerweile 86-jährige Kahr habe während seiner Zeit als Trainer der österreichischen Ski-Damen in den 1960er- und 1970er-Jahren Athletinnen sexuell missbraucht.
Die eine behauptete, sie sei als 16-Jährige im Winter 1968/69 vom damaligen Damen-Cheftrainer vergewaltigt worden. Die zweite erklärte, Kahr sei im Winter 1976 über sie hergefallen, als der Weltcup im kanadischen Quebec Station machte.
Gegen Kahr selbst wurde von der Staatsanwaltschaft Leoben auf Basis der von der SZ ausgehenden und von zahlreichen Medien aufgegriffenen Anschuldigungen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses wurde abgeschlossen und nun, wie erwartet, eingestellt. Die Verjährungsfrist bei den am schwersten wiegenden Fällen beträgt 20 Jahre.