Das Innenministerium macht einem Bericht des "Standard" (Mittwochausgabe) zufolge offenbar ernst mit dem Ausbau der Videoüberwachung. Demnach haben die Landespolizeidirektionen öffentlichen Institutionen und privaten Einrichtungen mit öffentlichem Versorgungsauftrag geschrieben, diese sollen bekanntgeben, ob in ihrem Wirkungsbereich ein öffentlicher Ort mit Kameras überwacht werde.
Frist bis 28. September
Dem "Standard" zufolge wurde für eine Rückmeldung eine Frist bis 28. September gesetzt. Hintergrund ist, dass derartige Maßnahmen im jüngsten Sicherheitspaket im Sicherheitspolizeigesetz verankert wurde. Die Polizei will dabei auch auf Livebilder zurückgreifen. Die betroffenen Einrichtungen müssen dem Bericht zufolge auch mitteilen, wie die Polizei durch eine einzurichtende Schnittstelle Zugriff auf die Livebilder dieser Anlagen erhalten kann und was das kostet. Unter den angeschriebenen Organisationen befanden sich zum Beispiel Flughäfen, die ÖBB und Träger des öffentlichen Verkehrs.
Kritik von Datenschützern
Datenschützer kritisierten die Vorgangsweise. So hielt Christof Tschohl, Leiter des auf Datenschutz und -sicherheit spezialisierten Research Institute, das Anliegen des Innenministeriums für nicht EU-rechtskonform, weil es der Datenschutzgesetzgrundverordnung widerspreche. Die auf Datenschutz spezialisierte Rechtsanwältin Karin Bruchbacher von der Wiener Kanzlei PHH kritisierte im "Standard", dass es einige Unschärfen im Gesetzestext gebe: "Es ist nicht genau genug formuliert, um Missbrauch zu verhindern." Dass die Schnittstellen permanent eingerichtet werden sollen, obwohl laut Gesetz nur im begründeten Einzelfall ein Zugriff legitim sei, werfe Fragen auf, hieß es in dem Bericht.