Weil er einen Gemeinderat der Stadt nach einem Streit mit dem Umbringen bedroht haben soll, ist am Dienstag ein 31-jähriger Mann in Salzburg vor Gericht gestanden. Die Anklage warf ihm vor, im Frühjahr zu dem ÖVP-Mandatar Osman Günes (der erst kürzlich von der Stadt-SPÖ zur Volkspartei wechselte) die Worte "Wenn du dich nicht schleichst, schneide ich dir den Kopf ab" gesagt zu haben.

Der Vorfall kam nicht aus heiterem Himmel. Der Angeklagte und die Eltern des Gemeinderats wohnen im gleichen Haus, beide waren sich in der Vergangenheit mehrfach wegen der Besucherparkplätze in die Haare geraten. Als sich der 31-Jährige am 23. März mit seinem Auto provokativ quer über die Stellplätze stellte, um Gästen das Parken zu erschweren, wurde er von Günes zur Rede gestellt. Daraufhin soll es zur Drohung gekommen sein.

Aussage gegen Aussage

"Er lügt", meinte der nicht geständige Angeklagte knapp und sagte vielmehr, selbst vom Mandatar bedroht worden zu sein. Das konnte die Richterin im Prozess aber nicht nachvollziehen, weil bei der Einvernahme durch Polizisten kurz nach dem Streit von dem Gegenvorwurf noch keine Rede gewesen war. Sie sprach den Angeklagten schließlich frei. "Es steht Aussage gegen Aussage", meinte sie. Selbst wenn der Beschuldigte den Satz gesagt habe, komme dieser eher einer situationsgemäßen Unmutsäußerung gleich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Wie sich das Verfahren auf das Verhältnis von Angeklagtem und Opfer auswirkt, bleibt offen. "Ich bin gut mit seinen Eltern. Es passt alles", versicherte der 31-Jährige. Vor der Verhandlung hatten sich Günes und er zumindest kurz begrüßt.