Mit einer Diversion in Höhe von 1100 Euro ist am Freitag im Landesgericht Ried ein 80-jähriger Jäger davon gekommen. Er hatte vorigen Herbst versehentlich einen 25-jährigen Kollegen angeschossen. Das Opfer wurde durch die Schrotkugeln an Kopf und Beinen getroffen. Er erlitt bleibende Schäden an der Netzhaut.
Bei einer Treibjagd in St. Peter am Hart (Bezirk Braunau) war es zu dem Unfall gekommen. Der Unglücksschütze, der bereits seit mehr als 50 Jahren Jäger ist, hatte zweimal auf einen Hasen gefeuert, der auf der Flucht zwischen den beiden 50 Meter auseinanderstehenden Männern durchgelaufen war. Dabei traf er allerdings seinen jungen Kollegen, der schwere Verletzungen davon trug. Da der Angeklagte geständig, unbescholten und zum Zeitpunkt der Tat nicht alkoholisiert war, schlug das Gericht gleich zu Beginn der Verhandlung die Diversion vor. Man einigte sich auf 1100 Euro, die der Sohn des 80-Jährigen sofort beglich.