Das geht aus Zahlen einer EU-Sozialstudie hervor, die der APA vorliegen. Demnach bezeichnet sich ein Viertel der Bezieher als durch eine Behinderung stark beeinträchtigt, ohne Mindestsicherung sind es nur sechs Prozent. Die Armutskonferenz fordert die Regierung auf, die Ergebnisse bei der Reform der Mindestsicherung zu berücksichtigen.
Chronisch krank
Die Zahlen basieren auf einer von der Statistik Austria für das Sozialministerium durchgeführten Sonderauswertung der EU-Sozialstudie SILC der vergangenen drei Jahre. Demnach bezeichnet sich mehr als die Hälfte der Mindestsicherungs-Bezieher (58 Prozent) als chronisch krank, ohne Mindestsicherung ist es nur ein Drittel (32 Prozent). Je ein Viertel beklagt außerdem eine mehrfache gesundheitliche Beeinträchtigung oder eine Behinderung - vier Mal so viel wie im Durchschnitt der Gesamtbevölkerung (je sechs Prozent).
Die Armutskonferenz befürchtet, dass behinderte Mindestsicherungsbezieher durch die Reformpläne der Regierung weiter unter Druck kommen könnten. Schon jetzt müsse in den meisten Ländern die Mindestsicherung ein finanzielles Existenzminimum für Menschen mit erheblicher Behinderung sichern, wenn sie in Privathaushalten leben. Auf deren besondere Bedürfnisse habe die Mindestsicherung aber keine Antwort, kritisiert der Sozialexperte der Diakonie, Martin Schenk. Sollten bei der geplanten Vereinheitlichung die etwa in Wien derzeit möglichen Sonderzahlungen für Behinderte wegfallen und Zusatzzahlungen für Wohnbedarf nur bei Alleinerzieherinnen zulässig sein, bedeute das massive Verschlechterungen.
Schlechtere Wohnung, höhere Kosten
Apropos Wohnbedarf: Der Umfrage zufolge leben Haushalte mit Mindestsicherung in schlechteren Wohnungen als der Durchschnitt, haben aber trotzdem höhere Wohnkosten pro Quadratmeter. Die Differenz beträgt je nach Gemeindegröße zwischen ein und zwei Euro pro Quadratmeter. Feuchtigkeit, Fäulnis oder Undichtheit wird mit 22 Prozent doppelt so oft beklagt wie von Haushalten ohne Mindestsicherung (11 Prozent), dunkle Räume von 15 Prozent (sechs Prozent ohne Mindestsicherung) und Überbelag von 29 Prozent (sechs Prozent bei Haushalten ohne Mindestsicherung). Schenk plädiert daher dafür, bei der Reform der Mindestsicherung auch Zusatzleistungen für die Verhinderung von Delogierungen sowie für Kautionen und Wohnungsmieten zu regeln.
Für die EU-Sozialstudie SILC werden jährlich knapp 13.000 Österreicher befragt, darunter rund 300 Bezieher von Mindestsicherung. Die Sonderauswertung basiert auf den Befragungen der Jahre 2015 bis 2017.