Nach elf Verhandlungstagen ist am Dienstagnachmittag am Wiener Landesgericht der Prozess gegen einen Kredithai zu Ende gegangen, der die ausweglose Lage von verzweifelten Menschen schamlos ausgenutzt hatte. Der 45-Jährige wurde wegen schwerer Erpressung, Geldwuchers, Körperverletzung und Betrugs zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Seit 2007 betätigte sich der gebürtige Burgenländer als selbstständiger Inkasso-Unternehmer und privater Geldverleiher. Dutzenden vermögens- und mittellosen Personen, die bei Banken nicht mehr kreditwürdig waren, borgte er vier- bis fünfstellige Beträge. Dafür stellte er ihnen Zinsen zwischen zehn und 20 Prozent in Rechnung, und zwar monatlich. Wer nicht pünktlich zahlte, bekam zusätzlich "Strafzahlungen" aufgebrummt, deren Höhe der Geldverleiher willkürlich festsetzte.

Selbstmordgedanken

Säumige Schuldner schüchterte der 45-Jährige ein, wobei er vor Gewalttätigkeiten nicht zurückschreckte. Einer jungen Frau quetschte er den gerichtlichen Feststellungen zufolge den Finger und drohte ihr an, ein Auto werde sie und ihren Sohn am Weg zum Kindergarten überfahren. Einem Mann versetzte er mit einem Holzprügel einen Schlag auf den Hinterkopf, bei einem weiteren Zusammentreffen kassierte der Schuldner sogar eine Gehirnprellung. Der Schuldner war schließlich nervlich derart am Ende, dass er sich in selbstmörderischer Absicht aus einem im dritten Stock gelegenen Fenster stürzen wollte. Seine Ehefrau konnte das gerade noch verhindern.

Diese besonders gravierenden Fälle qualifizierte der Schöffensenat (Vorsitz: Julia Matiasch) jeweils als schwere Erpressung und Körperverletzung. Obendrein besaß der Angeklagte die Chuzpe, mit den dokumentierten Folgen seiner Gewalt noch bei Versicherungsunternehmen vorstellig zu werden, bei denen die beiden Opfer Unfallversicherungen abgeschlossen hatten. Indem am Papier ein Unfallgeschehen fingiert wurde, stillte er auch auf dieser Schiene seine Gier nach Geld.

Bei einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren erschienen dem Gericht sechs Jahre tat- und schuldangemessen. Die Vorhaft - der Mann befindet sich seit Ende Mai 2017 in U-Haft - wird dem bisher Unbescholtenen auf die Strafe angerechnet. Verteidiger Andreas Reichenbach bat um Bedenkzeit, Staatsanwältin Viktoria Berente gab vorerst keine Erklärung ab.