Im Prozess rund um einen Raubüberfall auf einen Eisenstädter Juwelier hat der Schöffensenat am Donnerstag vier Personen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die beiden Männer, die den schweren Raub begangen haben sollen, fassten neun bzw. sechs Jahre Freiheitsstrafe aus. Der "Anstifter" muss für sechs Jahre, die mutmaßliche Beitragstäterin für zweieinhalb Jahre hinter Gitter.
Der Überfall fand am Vormittag des 21. Dezember in der Fußgängerzone statt. Zwei Männer kamen in das Geschäft, einer blieb mit einer laut Richterin Karin Lückl "täuschend echt aussenden Waffe", die zu Boden gerichtet war, stehen, ein zweiter Täter packte eine Axt aus und schlug eine Vitrine, in der sich hochpreisige Uhren befanden, ein. Danach verließen sie den Juwelier und wurden kurz darauf in unmittelbarer Nähe von der Polizei gefasst. Von der Beute - drei Uhren im Wert von mehr als 20.000 Euro - fehle nach wie vor jede Spur, hieß es.
Reue
Vor dem Schöffensenat gab die 26-jährige mutmaßliche Beitragstäterin, die im Schlosspark Eisenstadt auf die Übergabe der Beute wartete, unter Tränen an, wie leid ihr alles täte. Sie sei Mitte Dezember mit ihrem damaligen Lebensgefährten, dem 40-jährigen "Chef des Ganzen", wie Lückl bei der Urteilsbegründung sagte, nach Eisenstadt gekommen, um Urlaub zu machen. Von dem geplanten Überfall habe sie nichts gewusst, beteuerte sie.
"Meine Mandantin war von der ersten Sekunde an geständig", sagte ihr Verteidiger. Sie habe sich selbst massiv belastet, in dem sie sämtliche Details vor der Polizei und dem Gericht bekannt gab. Die Verteidigerin des einstigen Lebensgefährten unterstellte der 26-Jährigen, dass sie sich an ihrem Ex-Freund rächen wollte und ihn daher beschuldigte, sich den Raub ausgedacht und die beiden anderen Angeklagten im Alter von 25 und 30 Jahren angestiftet zu haben. Der 40-Jährige bestritt jeglichen Zusammenhang, außerdem wollte er die mutmaßlichen Räuber nicht gekannt haben.
Auf dem Handy des 40-Jährigen fanden die Ermittler allerdings Fotos, die u.a. den 30-Jährigen zeigten, sowie SMS, die einen Zusammenhang zum Raub auf den Juwelier herstellten. Vor Richterin Lückl tat er das als "Zufall" ab. Die Schöffensenatsvorsitzende meinte dazu allerdings: "Das ist kein Zufall - ganz im Gegenteil". Warum seine Ex-Freundin ihm das denn alles anhänge? "Ich glaube, das Ganze ist bei dem Verhör der Polizei unter Druck entstanden", sagte der Angeklagte.
Ein Ermittler bekräftigte jedoch die Aussagen der jungen Frau. Der Mann habe kurz nach der Tat Kontakt mit einer anderen Person gehabt, die selbst in Verdacht steht, für Raubüberfälle in Deutschland verantwortlich zu sein. "Hier besteht ein Bezug zu einem Mitglied einer Tätergruppe mit 30 bis 35 Personen", so der Chefinspektor.
Drei Urteile rechtskräftig
Der Schöffensenat ging davon aus, dass sich alles so zugetragen habe, wie es die 26-Jährige geschildert hatte. Der Schuldspruch stütze sich allerdings nicht nur auf ihre Ausführungen, erläuterte Lückl. Für den Senat habe es auch aufgrund der Fotos und SMS "keinen Zweifel daran gegeben", dass die Gruppe zu viert am Werk gewesen war und nicht nur der 25- und der 30-Jährige für die Tat verantwortlich waren. Aufgrund ihres Geständnisses und dem wesentlichen Beitrag zur Klärung der Tat habe sie eine Freiheitsstrafe in der Höhe von zweieinhalb Jahren ausgefasst. Ihr Urteil ist rechtskräftig, das ihres Ex-Lebensgefährten nicht.
Der 25-Jährige muss laut Lückl aufgrund seiner zwei einschlägigen Vorstrafen für sechs Jahre in Haft. Der 30-Jährige fasste aufgrund seiner acht einschlägigen Vorstrafen ein Strafmaß von neun Jahren aus. Beide Urteile sind rechtskräftig.