Was ist ab heute neu für Raucher?
Ab heute gilt ein Rauchverbot an allen öffentlichen Orten – etwa Räume mit Kunden- oder Parteienverkehr, Unterrichtsräume, öffentliche Verkehrsmittel. Für das Gastgewerbe gilt bekanntermaßen eine Ausnahme. Außerdem ist das Rauchen im Auto verboten, wenn sich Kinder oder Jugendliche darin befinden. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall drohen sogar bis zu 1000 Euro.
Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz wird verschärft. Was ändert sich?
„Ab heute gilt in Betrieben ein generelles Rauchverbot“, erklärt Christoph Lorber von der Arbeiterkammer Kärnten. Das bedeutet: Arbeitgeber sind durch das Arbeitnehmerschutzgesetz ausdrücklich verpflichtet, Nichtraucher vor Tabakrauch zu schützen. In Arbeitsstätten ist deshalb das Rauchen ab heute verboten, sofern auch nur ein Nichtraucher im Betrieb beschäftigt ist. Dieses Rauchverbot gilt nicht nur für die Büroräume, sondern zum Beispiel auch für den Eingangsbereich, die Stiegenhäuser sowie in den Gängen des Betriebsgebäudes. Auch E-Zigaretten fallen unter dieses Verbot.
Darf jetzt nirgendwo in Betrieben mehr geraucht werden?
Ist eine ausreichende Zahl von Räumlichkeiten vorhanden, kann der Arbeitgeber sogenannte „Raucherräume“ einrichten. „Wichtig ist dabei, dass kein Nichtraucher durch den Passivrauch gefährdet wird“, erklärt der Arbeitsrechtsexperte weiter. Diese Raucherräume dienen ausschließlich dem Zweck des Rauchens und dürfen keine Arbeitsräume oder Aufenthaltsräume sein. „Raucherbüros“ sind daher künftig nicht mehr erlaubt. „Auch weil dadurch andere Kollegen gefährdet werden, die den Raum ebenfalls betreten, wie etwa Reinigungskräfte“, sagt Lorber. In Unternehmen, in denen ausschließlich Raucher beschäftigt sind, darf weiterhin in der Arbeitsstätte geraucht werden, unter der Voraussetzung, dass in der Arbeitsstätte kein Kundenverkehr herrscht.
In der Gastronomie darf im Raucherbereich gequalmt werden. Wie werden Arbeitnehmer dort geschützt?
Die Gastronomie zählt zwar zum öffentlichen Raum – Gastwirte können das Rauchen jedoch für ihre Gaststätte erlauben. In diesem Fall sind nichtrauchende Arbeitnehmer nicht geschützt. Schwangere werden daher vom Dienst freigestellt und erhalten Wochengeld. Auch Jugendliche erhalten besonderen Schutz. „Bei Lehrlingen unter 18 Jahren sollte gewährleistet werden, dass diese sich hauptsächlich im Nichtraucherbereich aufhalten“, erklärt Lorber. Wie das genau umsetzbar sei, ist jedoch unklar. Die Ärztekammer Wien kritisiert, dass die Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereiche nicht ausreichend sei, denn die Feinstaubbelastung sei auch in Nichtraucherbereichen deutlich erhöht und gesundheitsgefährdend.