Die Therapeutischen Gemeinschaften (TG) haben rechtliche Schritte gegen die Schließung von drei ihrer Kinder- und Jugendeinrichtungen durch das Land NÖ am Mittwoch angekündigt. Laut dem Büro von Landesrat Franz Schnabl (SPÖ) erfolgte die Räumung wegen Hinweisen durch die Sonderkommission zur Aufklärung angeblicher Missstände. Näheres wollte Schnabl am Donnerstag bekanntgeben.

"Die TG werden alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel gegen die einseitige und willkürliche Schließung der Einrichtungen und Abnahme der Kinder und Jugendlichen ergreifen", teilte TG-Geschäftsführer und -Gründer Hermann Radler, Obmann des Bundesverbandes Therapeutische Gemeinschaften, in einer schriftlichen Stellungnahme mit. Die Schließung der Einrichtungen seitens des Landes und die Kündigung der Verträge sei "ohne jegliches Beweisverfahren" erfolgt, "alleine aufgrund des Berichts einer sogenannten 'Sonderkommission', für die es gar keine Rechtsgrundlage gibt".

Kindeswohl massiv vernachlässigt

"Mit großem Nachdruck" wurde die Vorgehensweise bei der Schließung kritisiert: "Das Kindeswohl ist bei dieser Blitzaktion massiv vernachlässigt worden und beteiligte Kinder wurden der Gefahr der Re-Traumatisierung ausgesetzt." Der Aussendung zufolge habe das Land NÖ am Mittwoch um 7.00 Uhr per E-Mail informiert, dass drei Einrichtungen in den Bezirken Krems-Land, Wiener Neustadt-Land und Hollabrunn geschlossen werden. Um 7.30 Uhr seien Mitarbeiter des Landes an diesen Standorten erschienen und hätten den Bewohnern mitgeteilt, dass sie ausziehen müssen. Betroffen waren demnach 16 Kinder bzw. Jugendliche, sie wurden in anderen Einrichtungen untergebracht. Als Begründung sei auf die Ergebnisse des Berichts der Sonderkommission verwiesen worden.

Man habe in den vergangenen Monaten große Kooperationsbereitschaft gegenüber allen Mitgliedern der Sonderkommission gezeigt, wurde festgehalten. Die TG hätten keine Gelegenheit gehabt, den Endbericht einzusehen - dies sei von Landesrat Schnabl zugesichert, aber nicht eingehalten worden.

Zudem orten die TG eine Unvereinbarkeit in der Besetzung von Rechtsanwältin Simone Metz als unabhängige Leiterin der Sonderkommission. Metz habe zuvor - bis zur Übernahme der Funktion - die rechtlichen Interessen eines ehemaligen TG-Mitarbeiters, der Vorwürfe erhob, vertreten. Beweisen soll dies ein Schreiben vom 29. November, das den TG vorliege.