Ein mittlerweile 45-jähriger Mann, der in der Nacht auf den 19. Februar 1997 in einem Lokal in Wien-Landstraße aus unerwiderter Liebe auf eine Kellnerin geschossen hatte, ist am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig. Staatsanwalt Bernhard Löw und Verteidiger Rudolf Mayer waren mit dem Urteil einverstanden.
Frau erwiderte die Gefühle nicht
Die Geschworenen verwarfen mehrheitlich die auf versuchten Mord lautende Anklage. Der Schütze wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen schuldig erkannt. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren erschienen dem Schwurgericht (Vorsitz: Nina Steindl) sechs Jahre tat- und schuldangemessen. Mildernd wurde vor allem die bisherige Unbescholtenheit berücksichtigt - der gebürtige Kosovare war seit der über 20 Jahre zurückliegenden Tat strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten.
Der mittlerweile 45-Jährige hatte sich seinerzeit in der Bundeshauptstadt heftig in eine Frau verliebt, die als Kellnerin in einem Lokal beschäftigt war, das vor allem von Gästen aus Ex-Jugoslawien frequentiert wurde. Dass er damals bereits verheiratet war, hinderte ihn nicht daran, von einer fixen Beziehung mit der Kellnerin zu träumen - der Mann war lediglich eine Scheinehe eingegangen.
"Wie so oft im Leben kommt es nicht so, wie man will", bemerkte der Staatsanwalt beim Prozessauftakt Ende August. Die Frau erwiderte die Gefühle ihres Verehrers nicht. Sie akzeptierte zwar seine Aufmerksamkeiten und finanziellen Zuwendungen, "aber ich habe nicht einmal seinen richtigen Namen gekannt", wie die nunmehr 49-Jährige als Zeugin angab. Sie hätte zwar zwei Mal nach Partys mit dem Mann geschlafen. Mehr sei aber nicht gewesen. Dies habe sie auch deutlich zum Ausdruck gebracht.
"Heute gehst du mit!"
Der Abgewiesene nahm das nicht hin. Er suchte das Lokal auf, in dem die Frau beschäftigt war. Als weit nach Mitternacht außer ihm nur mehr zwei Gäste anwesend waren, rief er ihr zu: "Heute gehst du mit!" Sie lehnte das ab, worauf er ein Pistole aus dem Hosenbund zog und feuerte.
Der Schütze behauptete vor Gericht, er habe die Frau "erschrecken" wollen, weil diese ihn beleidigt hätte. Er habe in Verletzungsabsicht auf ihre Hand gezielt, denn ihre abschätzigen Äußerungen hätten ihn "nervös" und "aufgeregt" gemacht, bekräftigte der 45-Jährige am Donnerstag. Nach dem ersten Schuss in den Oberarm - das Projektil durchschlug den Ellenbogen - hätte sich ein zweiter gelöst - "nicht absichtlich. Er ist gefallen, weil ich den Finger an der Waffe hatte". Er sei leider mit der Pistole in der Hand zu Sturz gekommen, als er über den Schanktisch klettern wollte, bedauerte der Angeklagte.
Diesen behaupteten Ablauf widerlegte jedoch der beigezogene Schießsachverständige Ingo Wieser. Demnach ging bereits der erste Schuss aus der Zastava - eine serbische Selbstladepistole - vom Kaliber 7,65 Millimeter in den Bauch. Abgefeuert wurde das Projektil aus einer Entfernung zwischen 20 Zentimeter und einem Meter. Darauf folgten noch zwei Schüsse, wobei einer sein Ziel verfehlte. Dann hatte die Waffe Ladehemmung.
Wie Gerichtsmediziner Christian Reiter darlegte, war es vor allem das Nachtatverhalten des Schützen, das die angeschossene Frau in Lebensgefahr brachte. Der Kosovare hatte sie aus dem Lokal geschleppt, in sein Auto bugsiert und in seine Wohnung in der Schlachthausgasse gebracht. Dort warf er sie auf sein Bett. Erst auf Intervention seines Vaters, der einige Zeit später nach Hause kam, schaffte der Schütze die Schwerverletzte aus der Wohnung und legte sie im Hausflur ab. Die blutverschmierte, damals 29 Jahre alte Frau kroch zur nächst gelegenen Türe und klopfte. Der Wohnungsbesitzer verständigte die Rettung. Die Kellnerin wurde ins UKH Meidling gebracht, eine Notoperation rettete ihr das Leben.
Wiederkehrende Darmverschlüsse
"Die verzögerte ärztliche Behandlung hätte beinahe zum Tod geführt", betonte Reiter. Das Projektil hatte die Darmschlingen eröffnet. Weil diese Verletzung nicht umgehend versorgt wurde, gelangte Darminhalt in den Bauch, was eine Bauchfellentzündung bewirkte. Das hatte dramatische Folgen, obwohl die Frau nach rund zweiwöchigem Spitalsaufenthalt zunächst in häusliche Pflege entlassen werden konnte.
"Es sind wiederkehrende Darmverschlüsse aufgetreten", berichtete der Gerichtsmediziner. Die Kellnerin musste sich bis ins Jahr 2015 zumindest acht weiteren Operationen unterziehen, wobei - wie Reiter unterstrich - "sämtliche Eingriffe als Folge des verfahrensgegenständlichen Vorfalls zu betrachten sind". Der Experte konnte "aus medizinischer Sicht nicht ausschließen, dass es in Zukunft wieder zu Komplikationen kommen wird". All das wäre der Frau vermutlich erspart geblieben, "wäre sie rasch ins Krankenhaus gekommen", bemerkte Reiter abschließend.
Die mittlerweile 49-Jährige, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, machte knapp 45.000 Euro für die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen sowie die aufgrund zahlreiche Narben gegebene Verunstaltung geltend. Der Angeklagte erkannte diese Summe an. Sein Verteidiger übergab der Rechtsvertreterin der 49-Jährigen im Verhandlungssaal 3.000 Euro. Mehr könne die Familie im Moment nicht aufbringen, meinte Mayer.Der Kosovare hatte sich unmittelbar nach der Tat ins ehemalige Jugoslawien abgesetzt. Dort gründete er eine Familie und zeugte fünf Kinder. Spät, aber doch kam man ihm auf die Spur. Er wurde Anfang des heurigen Jahres in Albanien festgenommen und zur Strafverfolgung an die österreichischen Behörden ausgeliefert.